Executive Summary
Innerhalb eines Zeitfensters von 23 Tagen im Januar 2026 veröffentlichte das Center for Devices and Radiological Health (CDRH) der U.S. Food and Drug Administration (FDA) zwei grundlegende, frühere Fassungen ersetzende finale Leitliniendokumente, die die unverbindliche Auslegung der Behörde zu gesetzlichen Software-Ausnahmen und die Enforcement-Discretion-Politik für digitale Gesundheitsprodukte aktualisierten: General Wellness: Policy for Low Risk Devices (Dokumentennummer 1300013, herausgegeben am 6. Januar 2026, welche die Ausgabe vom 27. September 2019 ersetzt) [1] und Clinical Decision Support Software (Dokumentennummer GUI01400062, herausgegeben am 29. Januar 2026, welche die Ausgabe vom 6. Januar 2026 ersetzt) [2]. Gemeinsam mit der Leitlinie Policy for Device Software Functions and Mobile Medical Applications der FDA (Dokumentennummer 1741, herausgegeben am 28. September 2022, aktualisiert durch eine Begleitnote zur Quality Management System Regulation vom 2. Februar 2024) [3], den gesetzlichen Ausnahmen in Section 520(o) des Federal Food, Drug, and Cosmetic Act (21 U.S.C. § 360j(o)) und der kodifizierten Vorschrift zur Zweckbestimmung (Intended Use) in 21 CFR § 801.4 (86 FR 41383) [8] [9] definieren diese Dokumente, wie die FDA bewertet, ob physiologische Sensorausgaben, Benutzeroberflächen mobiler Anwendungen und klinische Software-Empfehlungen für eine gesetzliche Ausnahme von der Definition als Medizinprodukt infrage kommen, sich für die Enforcement Discretion der FDA qualifizieren (wobei ein Produkt zwar weiterhin die gesetzliche Definition eines Medizinprodukts gemäß FD&C Act § 201(h)(1) erfüllen kann, die FDA jedoch nicht beabsichtigt, anwendbare regulatorische Anforderungen durchzusetzen), oder weiterhin den anwendbaren Medizinproduktanforderungen unterliegen, einschließlich einer Marktzulassung, sofern erforderlich. Hierbei handelt es sich um illustrative Fallkonstellationen und nicht um ein abschließendes Klassifizierungsschema; der Ausnahmestatus und der anwendbare regulatorische Weg erfordern eine funktionsspezifische Bewertung.
Für Chief Marketing Officers, Regulatory-Affairs-Leiter und digitale Produktmanager in Unternehmen aus den Bereichen Wearables, Software-as-a-Medical-Device (SaMD) und Medizintechnik zeigen sich die praktischen Konsequenzen dieser Überarbeitungen in der Vollzugspraxis des CDRH der Jahre 2025–2026. Am 14. Juli 2025 erließ das CDRH den Warning Letter MARCS-CMS 709755 an WHOOP, Inc., nachdem das Unternehmen seine Funktion Blood Pressure Insights („BPI“) auf einem am Handgelenk getragenen Armband mit optischer Photoplethysmographie (PPG) eingeführt hatte [4]. Das CDRH führte die Website-Schlagzeilen von WHOOP („Bereitstellung von Erkenntnissen zu Gesundheit und Leistungsfähigkeit in medizinischer Qualität“, „tägliche Schätzungen des systolischen und diastolischen Blutdrucks“), einen Blogbeitrag des Unternehmens, der den Blutdruck mit der Schlafqualität verknüpfte, sowie die farbcodierte grüne, gelbe und orangefarbene Zielbereichsanzeige der mobilen App als objektiven Nachweis dafür an, dass BPI ein nicht zugelassenes nicht-invasives Blutdruckmesssystem der Klasse II gemäß 21 CFR § 870.1130 (Produktcode DXN) war [4] [13]. Elf Monate später, am 17. Juni 2026, erließ das CDRH den Close-Out Letter MARCS-CMS 709755 an WHOOP, Inc. und stellte darin ausdrücklich fest, dass die FDA nach den von WHOOP vorgenommenen Änderungen an BPI und dessen Kennzeichnung sowie in Übereinstimmung mit der aktualisierten Leitlinie General Wellness: Policy for Low Risk Devices vom 6. Januar 2026 nicht beabsichtigt, gesetzliche und regulatorische Anforderungen an Medizinprodukte für das modifizierte BPI durchzusetzen [5].
Während desselben Vollzugszyklus Anfang 2026 erließ das CDRH den Warning Letter MARCS-CMS 715068 (6. Februar 2026) an die ExThera Medical Corporation [6] und den Warning Letter MARCS-CMS 719460 (29. Januar 2026) an Diasol, Inc. [7]. Die Maßnahme gegen ExThera – im Nachgang einer Inspektion durch das Office of Bioresearch Monitoring Inspectorate (OBMI) vom 27. Mai bis zum 4. Juni 2025 – veranschaulicht, wie das CDRH Beanstandungen bezüglich der Zweckbestimmung (Intended Use) nach 21 CFR § 801.4, nicht zugelassener Produkte (FD&C Act §§ 501(f)(1)(B), 502(o), 502(a)) und Prüfprodukten (Investigational Devices nach 21 CFR §§ 812.5(b), 812.7, 812.35(a)(1), 812.40, 812.46(a)) über mehrere Kommunikations- und Betriebsebenen hinweg zusammenführt: häufig gestellte Fragen (FAQ) auf der Website (extheramedical.com, eingesehen am 29. Mai 2025), das Spotify-Podcast-Interview von Chief Medical Officer Dr. Lakhmir „Mink“ Chawla vom Dezember 2024 (zitiert anhand der genauen Zeitstempel 56:48 zum Compassionate Use bei Long-COVID-Gehirnnebel und -Fatigue sowie 1:07:38 zur Ausweitung auf ambulante Patienten mit Krebs, Long COVID, chronischer Virämie, chronischer Lyme-Borreliose und Alterungsprozessen), Konferenz- und Werbevideos auf Vimeo vom September und November 2024 (vimeo.com/1014979373 und vimeo.com/1031732539), das vorangegangene It Has Come to Our Attention (IHCTOA)-Schreiben der FDA vom 17. Juli 2024 bezüglich der Website des ausländischen Vertriebspartners Quadrant Clinical Care, auf der eine Freigabe durch die FDA für COVID-19 und Sepsis behauptet wurde, nicht genehmigte Lieferungen und Autorisierungen für den Härtefall-/Notfalleinsatz (Compassionate/Emergency Use) an Krankenhäuser vom April 2024 sowie nicht gemeldete vom November 2024 (von denen ExThera angab, dass sie nicht verwendet wurden) und eine aktualisierte interne Arbeitsanweisung (WI-00011, „Use of Unapproved Devices in United States“, pilotiert aus WI017), die sich sowohl auf den Federal Right to Try Act von 2017 (21 U.S.C. §§ 360bbb-0a–0c, der Medizinprodukte gänzlich ausschließt) als auch auf „Right to Try“-Gesetze der US-Bundesstaaten berief (welche ein Unternehmen bei einem Widerspruch zu geltendem Bundesrecht nicht von bundesrechtlichen Verpflichtungen entbinden) [6] [11] [12]. Demgegenüber rügte der Warning Letter an Diasol, der acht Tage zuvor im Anschluss an eine Inspektion in Phoenix, Arizona, vom 21. Juli bis 19. August 2025 erlassen wurde, 21 CFR § 807.81(a)(3)(ii) (FD&C Act §§ 501(f)(1)(B), 502(o)), da Diasol zwar über die 510(k) K020231 für ein Zitronensäureprodukt (Citric Acid) verfügte, das für die Verwendung bei der sorptionsregenerierten Dialyse bestimmt war, um Ärzten die individuelle Anpassung des Dialysats zu ermöglichen, dieses Produkt jedoch nicht für die Desinfektion von Hämodialysegeräten bestimmt war, Diasol jedoch dennoch 50%-ige und 20%-ige Zitronensäurelösungen vertrieb, die für die Reinigung, Entkalkung und Heißdesinfektion von Hämodialysegeräten indiziert waren – womit ein Verstoß wegen nicht genehmigter Zweckbestimmung allein anhand von Inspektions- und Kennzeichnungsunterlagen begründet wurde, ohne eine einzige Webseite oder einen Social-Media-Beitrag zu zitieren [7] [10].
Um diese rechtlichen Grenzen auf empirische Registerdaten zu stützen, analysiert dieser Bericht zwei vollständige Datensätze von US-Bundesbehörden programmatisch:
- Das Bulk-Archiv der openFDA Device Classification (der erhaltene Quelldatensatz, archivierter Snapshot 2026-09-21, openFDA last_updated=2026-09-14, 7,093 Produktklassifizierungsdatensätze) [14] [15], das zeigt, dass 3,221 Produktcodes (45.41%) eine 510(k) erfordern (submission_type_id=1), 501 (7.06%) eine Premarket Approval erfordern (submission_type_id=2), 2,639 (37.21%) von der 510(k) befreit sind (submission_type_id=4) und lediglich 306 Produktcodes (4.31%) die reine submission_type_id=7 tragen (der Klassifizierungscode, der auf Convenience-Kits unter Enforcement Discretion sowie designierte Sport-/Wellness-Pulsoximeter wie OCH und PGJ angewendet wird) [14] [15].
- Das Warning-Letters-Korpus der FDA (der erhaltene Quelldatensatz, 20260731_full-Extrakt, archivierter Snapshot 2026-08-16, 3,643 indexierte Warning Letters, ausgestellt vom 2021-01-04 bis 2026-07-23) [16], in dem die Teilmenge issuing_office == "Center for Devices and Radiological Health" insgesamt 220 Warning Letters (6.04%) ausmacht sowie 82 Warning Letters über 2025 (n = 61) und 2026 bis 2026-06-15 (n = 21), angeführt von Beanstandungen der Current Good Manufacturing Practice / Quality System Regulation (38 Schreiben, 46.34%), Versäumnissen bei der Registrierung und Listung (12 Schreiben, 14.63%) und drei ausgewählten Metadaten-Themenkategorien zu IDE / PMA / Premarket-Clearance (17 Schreiben kombiniert, 20.73%; was primäre Index-Metadaten-Tags darstellt und nicht 17 individuell verifizierte Schreiben zur Zweckbestimmung) [16].
1. Gesetzliche Architektur des „Intended Use“ und der Software-Ausschlüsse: 21 CFR § 801.4 und FD&C Act Section 520(o)
Jede regulatorische Grenze für Websites von Medizinprodukten, Benutzeroberflächen mobiler Anwendungen, Whitepapers zur klinischen Validierung und Medienauftritte von Führungskräften beruht auf dem Zusammenspiel zweier bundesrechtlicher Rechtsgrundlagen: der Definition eines „Device“ in Section 201(h)(1) des Federal Food, Drug, and Cosmetic Act (21 U.S.C. § 321(h)(1)) in der durch die Software-Ausschlüsse von Section 520(o) (21 U.S.C. § 360j(o)) modifizierten Fassung und der beweisrechtlichen Definition von „Intended Uses“ in 21 CFR § 801.4 [1] [2] [8].
1.1 Die beweisrechtliche Reichweite von 21 CFR § 801.4 (86 FR 41383)
Gemäß Section 201(h)(1) des FD&C Act ist ein Instrument, ein Apparat, ein Gerät, eine Maschine, eine Vorrichtung, ein Implantat, ein In-vitro-Reagenz oder eine Softwarefunktion ein reguliertes Medizinprodukt, wenn es „für die Verwendung bei der Diagnose von Krankheiten oder anderen Zuständen oder bei der Heilung, Linderung, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten bei Menschen oder anderen Tieren bestimmt ist“ oder „dazu bestimmt ist, die Struktur oder eine Funktion des Körpers von Menschen oder anderen Tieren zu beeinflussen“ [1] [3]. Ob ein Produkt diesen gesetzlichen Schwellenwert auslöst, hängt von seinem „Intended Use“ ab.
In 21 CFR § 801.4 (Stand: 22. Oktober 2026, der die am 2. August 2021 in 86 FR 41383 veröffentlichte Final Rule Regulations Regarding "Intended Uses", Docket No. FDA-2015-N-2002, widerspiegelt) definiert die FDA „Intended Uses“ als die objektive Absicht der für die Kennzeichnung eines Artikels rechtlich verantwortlichen Personen [8] [9]. Die Vorschrift nennt fünf nicht abschließende Kategorien direkter und indirekter Beweise, aus denen die objektive Absicht bestimmt wird:
- Kennzeichnungsaussagen (Labeling Claims): Aussagen auf dem physischen Gerät, der Verpackung, der Gebrauchsanweisung (IFU), auf In-App-Onboarding-Bildschirmen und Produktwebseiten, die das Produkt im zwischenstaatlichen Handel begleiten (FD&C Act § 201(m), 21 U.S.C. § 321(m)) [8] [9];
- Werbematerialien: Texte von bezahlten Suchanzeigen, Social-Media-Promotions, Messe-Banner, Pressemitteilungen sowie Landingpages für Endverbraucher oder klinisches Fachpersonal [3] [8];
- Mündliche oder schriftliche Aussagen des Herstellers oder seiner Vertreter: Interviews von Führungskräften in Podcasts, Podiumspräsentationen auf Konferenzen, Webinar-Aufzeichnungen, Präsentationsunterlagen für Investoren oder Partner, Kundensupport-Skripte sowie die Kommunikation mit in- oder ausländischen Vertriebspartnern [6] [8];
- Das Design oder die Zusammensetzung des Artikels: Hardware-Sensorarchitektur, Algorithmen-Schwellenwerte, Farbcodierung der Benutzeroberfläche, Alarmakustik und Datenexportformate [4] [8] [9]; und
- Die Begleitumstände des Vertriebs des Artikels: Zielgerichtete klinische Kanäle im Vergleich zu Verbraucherkanälen, ärztliche Bestell-Workflows sowie interne Standard Operating Procedures zur Regelung von Versand und klinischer Nutzung [6] [8] [9].
In der Final Rule vom 2. August 2021 (86 FR 41383) änderte die FDA den letzten Satz von 21 CFR § 801.4, um einen lang debattierten beweisrechtlichen Punkt klarzustellen: „vorausgesetzt jedoch, dass einem Unternehmen nicht allein aufgrund seiner Kenntnis darüber, dass ein zugelassenes oder freigegebenes Medizinprodukt von Gesundheitsdienstleistern für eine solche Verwendung verschrieben oder eingesetzt wird, die Absicht einer nicht zugelassenen neuen Verwendung unterstellt wird“ [8] [9]. Während das bloße Wissen um eine Off-Label-Verwendung durch Ärzte für sich genommen noch keinen neuen Intended Use begründet, bestätigt die Präambel auf 86 FR 41383–41396, dass die FDA Produktdesignmerkmale, UI-Darstellungen, öffentliche Marketingtexte und Aussagen von Unternehmensvertretern gemeinsam bewertet, wenn sie prüft, ob ein Unternehmen objektiv eine diagnostische, therapeutische oder krankheitslindernde Verwendung beabsichtigt [9]. Folglich schützt ein Disclaimer in der Fußzeile einer Website oder im Einstellungsmenü einer mobilen App – wie etwa „Dieses Produkt ist kein Medizinprodukt und nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder vorzubeugen“ – ein Produkt nicht, wenn dessen primäre Landingpage, Blog-Inhalte oder Messanzeigen der Benutzeroberfläche objektiv einen klinisch-diagnostischen Zweck oder einen Zweck des Krankheitsmanagements vermitteln [1] [4] [9].
1.2 Software-Ausschlüsse gemäß FD&C Act Section 520(o) (21 U.S.C. § 360j(o))
Section 520(o)(1) des FD&C Act nimmt fünf Kategorien von Softwarefunktionen von der Definition des Medizinprodukts aus, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Der spezielle Override-Mechanismus in Section 520(o)(3) gilt für die Kategorien (C), (D) und (E), nicht jedoch für die administrativen Unterstützungs- oder Healthy-Lifestyle-Kategorien (A) und (B). Zwei Ausschlüsse sind hier besonders relevant: Healthy-Lifestyle-Software ohne Krankheitsbezug gemäß (B) und qualifizierte klinische Entscheidungsunterstützung (Clinical Decision Support, CDS) für HCPs gemäß (E). Kriterium 1 des CDS-Rahmenwerks stammt aus dem einleitenden Wortlaut von (E); die übrigen drei entsprechen den Klauseln (i)–(iii). Es handelt sich dabei nicht um vier separat nummerierte gesetzliche Unterklauseln [1] [2] [17].
Healthy-Lifestyle-Software und Non-Device-CDS erfordern getrennte Prüfungen. Erstere betrifft eine Funktion, die dazu bestimmt ist, einen gesunden Lebensstil aufrechtzuerhalten oder zu fördern, ohne einen krankheitsbezogenen Zweck zu verfolgen. Letztere erfordert eine Funktion, die die spezifizierten Bilder oder Signale nicht erfasst, verarbeitet oder analysiert; qualifizierende medizinische Informationen anzeigt, analysiert oder druckt; ein HCP unterstützt oder diesem Empfehlungen ausspricht; und diesen HCP in die Lage versetzt, die Grundlage unabhängig zu überprüfen, anstatt sich bei der Entscheidung für einen individuellen Patienten primär auf die Empfehlung zu verlassen [17].
Ein entscheidender struktureller Unterschied trennt diese beiden gesetzlichen Ausschlüsse von den weiter gefassten Grundsätzen der FDA zum Vollzugsermessen (Enforcement Discretion). Wenn eine Softwarefunktion Section 520(o)(1)(B) (gesunder Lebensstil ohne Krankheitsbezug) oder alle vier Kriterien von Section 520(o)(1)(E) (Non-Device-CDS) strikt erfüllt, ist sie kraft Gesetzes kein Medizinprodukt [1] [2]. Umgekehrt gilt: Wenn sich ein Hardware-Wearable (wie ein optisches PPG-Armband oder ein Smart Ring), ein Hardware-plus-Software-System oder eine Softwarefunktion darauf bezieht, das Risiko einer chronischen Erkrankung zu senken oder mit einer solchen gut zu leben (General Wellness Category 2) [1], den Blutdruck bei Hypertonie-Patienten protokolliert (MMA Guidance Section V.B) [3] oder einem HCP eine einzelne klinisch angemessene Empfehlung ausgibt, wenn nur eine einzige klinische Option existiert (CDS Guidance Section IV(3)) [2], kann das Produkt dennoch unter die gesetzliche Definition eines Medizinprodukts gemäß Section 201(h)(1) fallen, wobei die FDA in ihren unverbindlichen Leitlinien darlegt, dass sie nicht beabsichtigt, die Anforderungen an die Premarket Notification (510(k)), Registrierung und Listung (21 CFR Part 807) oder die Quality Management System Regulation (21 CFR Part 820) durchzusetzen, wenn die Produktaussagen, die Benutzeroberfläche und das Risikoprofil des Produkts mit den regulatorischen Erwägungen in den Leitlinien der FDA übereinstimmen [1] [2] [3].
2. Empirische Baseline: Die openFDA-Klassifizierungslandschaft für Medizinprodukte (7,093 Produktcodes)
Bevor untersucht wird, wie die Leitfäden zu General Wellness und CDS vom Januar 2026 spezifische physiologische Parameter und Softwarealgorithmen behandeln, benötigen Regulatory- und Commercial-Teams einen exakten quantitativen Überblick darüber, wie die FDA Medizinprodukte innerhalb ihrer Produktcode-Taxonomie klassifiziert. Auf Basis des openFDA Device Classification Bulk-Archivs (des archivierten Quelldatensatzes, archivierter Snapshot 2026-09-21, openFDA last_updated=2026-09-14, SHA-256: 5740b45d0b3d35f6182d5e663b2b1485496323c406122a7eba3790e61a379903) [14] sowie der offiziellen Feldreferenz der FDA, Device Classification Reference (deviceclass_reference.pdf) [15], haben wir alle 7,093 Produktklassifizierungsdatensätze nach device_class, submission_type_id, dem Status der Befreiung von der Guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice, gmp_exempt_flag) und der Eignung für ein Third-Party-510(k)-Review (third_party_flag) aggregiert.
2.1 Verteilung aller 7,093 Produktcodes über Geräteklassen und Einreichungsarten
In deviceclass_reference.pdf definiert die FDA sechs device_class-Codes: 1 = Klasse I (geringes bis mäßiges Risiko: General Controls), 2 = Klasse II (mäßiges bis hohes Risiko: General Controls und Special Controls), 3 = Klasse III (hohes Risiko: General Controls und Premarket Approval), U = Unclassified, N = Not classified und F (im JSON-Export als Kleinbuchstabe f dargestellt) = Humanitarian Device Exemption (HDE) [14] [15]. Für submission_type_id dokumentiert deviceclass_reference.pdf 1 = 510(K), 2 = PMA, 3 = Contact ODE und 4 = 510(K) Exempt [15]. In der openFDA-JSON-Payload vom 2026-09-21 treten vier zusätzliche Rohwerte für submission_type_id außerhalb der Tabelle 1–4 in deviceclass_reference.pdf auf: Rohcode 7 (306 Produktcodes, deren im Datensatz eingebettete Definitionsstrings Convenience Kits unter Enforcement Discretion oder Sport-/Wellness-Geräte beschreiben), Rohcode 6 (57 Produktcodes, konzentriert auf device_class=f), Rohcode 8 (42 Produktcodes) und der Leerwert "" (214 Produktcodes, konzentriert auf device_class=N) [14] [15]. Da der automatisierte Abruf des interaktiven Websuchformulars classification.cfm während der skriptgestützten Verifizierung eine Akamai-Request-Filtering-Weiterleitung zurückgab, führt Tabelle 1 die verifizierten Bezeichnungen aus deviceclass_reference.pdf zusammen mit den exakten Rohcodes für submission_type_id aus der JSON-Payload auf [14] [15].
Tabelle 1. Verteilung aller 7,093 FDA-Produktklassifizierungsdatensätze über device_class (1=Klasse I, 2=Klasse II, 3=Klasse III, U=Unclassified, N=Not classified, f=HDE gemäß deviceclass_reference.pdf) und submission_type_id (1=510(K), 2=PMA, 3=Contact ODE, 4=510(K) Exempt gemäß deviceclass_reference.pdf sowie die Rohcodes 6, 7, 8 und der Leerwert "") im openFDA Device Classification Bulk-Archiv (archivierter Quelldatensatz, Snapshot 2026-09-21, openFDA last_updated=2026-09-14).
| Geräteklasse (device_class) | Produktcodes gesamt | Anteil an allen Codes | 1: 510(K) | 2: PMA | 4: 510(K) Exempt | 7: Rohcode 7 | Sonstige Codes (3, 6, 8, Blank) | GMP-befreit (gmp_exempt_flag=Y) | Third-Party-Flag (third_party_flag=Y) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Klasse I (device_class=1) | 2,402 | 33.86% | 155 (6.45%) | 0 (0.00%) | 2,155 (89.72%) | 91 (3.79%) | 1 (0.04%) | 532 (22.15%) | 140 (5.83%) |
| Klasse II (device_class=2) | 3,640 | 51.32% | 3,000 (82.42%) | 0 (0.00%) | 484 (13.30%) | 155 (4.26%) | 1 (0.03%) | 6 (0.16%) | 1,427 (39.20%) |
| Klasse III (device_class=3) | 531 | 7.49% | 0 (0.00%) | 500 (94.16%) | 0 (0.00%) | 0 (0.00%) | 31 (5.84%) | 0 (0.00%) | 0 (0.00%) |
| Unclassified (device_class=U) | 86 | 1.21% | 66 (76.74%) | 0 (0.00%) | 0 (0.00%) | 13 (15.12%) | 7 (8.14%) | 0 (0.00%) | 0 (0.00%) |
| Not classified (device_class=N) | 383 | 5.40% | 0 (0.00%) | 0 (0.00%) | 0 (0.00%) | 47 (12.27%) | 336 (87.73%) | 223 (58.22%) | 1 (0.26%) |
| HDE (f/F) (device_class=f) | 51 | 0.72% | 0 (0.00%) | 1 (1.96%) | 0 (0.00%) | 0 (0.00%) | 50 (98.04%) | 0 (0.00%) | 0 (0.00%) |
| Alle Produktcodes | 7,093 | 100.00% | 3,221 (45.41%) | 501 (7.06%) | 2,639 (37.21%) | 306 (4.31%) | 426 (6.01%) | 761 (10.73%) | 1,568 (22.11%) |
Die Klassifizierungstabelle ist eine Taxonomie, keine Stichprobe vermarkteter Produkte und kein Wahrscheinlichkeitsmodell. Auf Klasse II entfallen 3,640 von 7,093 Codes (51.32 %); 3,000 dieser Klasse-II-Codes weisen den Submission-Typ 1 auf, und 484 haben den Typ 4. Diese Zahlen bedeuten nicht, dass ein neu entwickeltes Wearable mit einer Wahrscheinlichkeit von 82.42 % eine 510(k) benötigt oder dass das Überschreiten der Grenze einer Wellness-Auslobung fast zwangsläufig zum Klasse-II-Status führt. Die Klassifizierung hängt von der tatsächlichen Funktion, der Zweckbestimmung (Intended Use), der anwendbaren Regulierung und den Ausnahmeregelungen ab [14] [15].
Ebenso weisen 306 Datensätze den Roh-Submission-Typ 7 auf. Konkrete Produktdefinitionen können zwar bei der Untersuchung bestimmter Sport- oder Wellness-Funktionen hilfreich sein, doch lässt die Zahl keinen Rückschluss auf die Verbreitung von General-Wellness-Produkten oder Software ohne Medizinprodukteigenschaft (Non-Device Software) zu, von denen viele außerhalb des Zwecks dieser Medizinprodukte-Klassifizierungstabelle liegen. Das Register liefert keinen Nenner für Produkte, die ohne Codes vermarktet werden. Ein Kennzeichen zur GMP-Befreiung (GMP-Exemption-Flag) betrifft ausschließlich den Geltungsbereich dieses Flags; es begründet für sich genommen weder Registrierungs-, Listing-, Melde- noch Kennzeichnungspflichten. Die .9-Einschränkungen der Klassifizierungsteile betreffen Befreiungen von der Vorvermarktungsbenachrichtigung (Premarket Notification), nicht eine universelle Einschränkung, die jede andere regulatorische Ausnahme regelt [13] [14].
2.2 Produktcode-Stratifizierung über zentrale Vorschriften zu physiologischer Sensorik, SaMD und Enforcement
Um die Struktur des Registers direkt mit den Leitfäden vom Januar 2026 und den CDRH-Warning-Letters der Jahre 2025–2026 zu verknüpfen, extrahiert Tabelle 2 die Produktcode-Datensätze für die exakten Vorschriften, die im General Wellness-Leitfaden der FDA (21 CFR §§ 870.1130, 870.2700, 870.2300, 870.2340, 862.1345, 862.1355, 878.4635, 876.5020), den Leitfäden zu Device Software / MMA und CDS (21 CFR §§ 870.2785, 892.2050) sowie den Warning Letters an WHOOP und Diasol (21 CFR §§ 870.1130, 876.5665, 876.5820) zitiert werden [1] [2] [3] [4] [7] [13] [14]. Beachten Sie bei der Interpretation von Tabelle 2, dass die Länge von openfda.k_number der Anzahl verknüpfter K-Nummern-Identifikatoren im harmonisierten openFDA-Klassifizierungsdatensatz entspricht (und kein nachgewiesenes vollständiges historisches Clearance-Gesamtvolumen oder kommerzielles Verkaufsvolumen darstellt) und die Länge von openfda.registration_number die Anzahl verknüpfter Betriebsregistrierungs-Identifikatoren im harmonisierten Klassifizierungsdatensatz abbildet (und keine Zählung aktiver kommerzieller Produktlistungen ist) [14] [15].
Tabelle 2. Produktcode-Klassifizierungen, submission_type_id-Werte, Array-Längen verknüpfter K-Nummern-Identifikatoren (Länge von openfda.k_number) und Array-Längen verknüpfter Registrierungs-Identifikatoren (Länge von openfda.registration_number) über zentrale Vorschriften, die in den Leitfäden der FDA zu General Wellness und CDS vom Januar 2026, dem Leitfaden zu Device Software/MMA sowie den CDRH-Warning-Letters der Jahre 2025–2026 zitiert werden (archivierter Quelldatensatz, Snapshot 2026-09-21). Die Array-Längen spiegeln verknüpfte Identifikatoren im harmonisierten openFDA-Klassifizierungsdatensatz wider, keine vollständigen historischen Clearances oder aktiven Produktlistungen.
| Regulierung (21 CFR) | Produktcode | Offizielle Gerätebezeichnung | Geräteklasse | Einreichungstyp-ID | GMP-befreit | Third-Party-Flag | Verknüpfte K-Nummer-Identifikatoren (openfda.k_number-Länge) | Verknüpfte Registrierungs-Identifikatoren (openfda.registration_number-Länge) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 21 CFR 870.1130 | DXN | System, Messung, Blutdruck, nicht-invasiv | Klasse 2 | 1 (510(K)) | N | Y | 1,224 | 434 |
| 21 CFR 870.1130 | QYF | Kontinuierlicher nicht-invasiver Blutdruckmonitor für neonatologische Intensivstationen (inklusive Alarme) | Klasse 2 | 1 (510(K)) | N | N | 0 | 0 |
| 21 CFR 870.2700 | DQA | Oximeter | Klasse 2 | 1 (510(K)) | N | N | 726 | 403 |
| 21 CFR 870.2700 | MUD | Oximeter, Gewebesättigung | Klasse 2 | 1 (510(K)) | N | Y | 74 | 58 |
| 21 CFR 870.2700 | OLK | Pulsoximeter zur rezeptfreien Anwendung | Klasse 2 | 1 (510(K)) | N | N | 2 | 2 |
| 21 CFR 870.2700 | OCH | Oximeter, Infrarot, Sport, Luftfahrt | Klasse 2 | 7 (Rohcode 7) | N | N | 0 | 59 |
| 21 CFR 870.2700 | PGJ | Oximeter, Wellness | Klasse 2 | 7 (Rohcode 7) | N | N | 0 | 37 |
| 21 CFR 870.2300 | DRT | Monitor, kardial (inkl. Kardiotachometer & Frequenzalarm) | Klasse 2 | 1 (510(K)) | N | Y | 339 | 105 |
| 21 CFR 870.2300 | MWI | Monitor, physiologisch, Patient (ohne Arrhythmie-Erkennung oder Alarme) | Klasse 2 | 1 (510(K)) | N | Y | 308 | 175 |
| 21 CFR 870.2300 | PLB | Multivariater Vitalzeichen-Index | Klasse 2 | 1 (510(K)) | N | N | 8 | 3 |
| 21 CFR 870.2340 | DPS | Elektrokardiograph | Klasse 2 | 1 (510(K)) | N | Y | 576 | 183 |
| 21 CFR 870.2785 | QME | Software zur optischen kamerabasierten Messung von Pulsrate, Herzfrequenz, Atmungsrate und/oder Atemfrequenz | Klasse 2 | 1 (510(K)) | N | N | 13 | 5 |
| 21 CFR 862.1345 | NBW | System, Test, Blutzucker, rezeptfrei | Klasse 2 | 1 (510(K)) | N | N | 510 | 171 |
| 21 CFR 862.1355 | QBJ | Integriertes kontinuierliches Glukoseüberwachungssystem, werkskalibriert | Klasse 2 | 1 (510(K)) | N | N | 18 | 33 |
| 21 CFR 862.1355 | SAF | Integrierter kontinuierlicher Glukosemonitor für nicht-intensive Glukoseüberwachung, rezeptfrei | Klasse 2 | 1 (510(K)) | N | N | 4 | 17 |
| 21 CFR 862.1355 | SBH | Integrierter kontinuierlicher Glukosemonitor für nicht-intensives Glukosemanagement, rezeptfrei | Klasse 2 | 1 (510(K)) | N | N | 3 | 8 |
| 21 CFR 892.2050 | LLZ | System, Bildverarbeitung, radiologisch | Klasse 2 | 1 (510(K)) | N | Y | 2,287 | 636 |
| 21 CFR 892.2050 | QIH | Automatisierte radiologische Bildverarbeitungssoftware | Klasse 2 | 1 (510(K)) | N | N | 326 | 237 |
| 21 CFR 878.4635 | LEJ | Kabine, Sonnenbräunung | Klasse 2 | 1 (510(K)) | N | Y | 81 | 20 |
| 21 CFR 878.4635 | SGZ | Ultraviolett-Lampenprodukte | Klasse 2 | 1 (510(K)) | N | N | 1 | 2 |
| 21 CFR 876.5020 | LKY | Gerät, externe Penisrigidität | Klasse 2 | 4 (510(K)-befreit) | N | N | 87 | 48 |
| 21 CFR 876.5665 | FIP | Subsystem, Wasseraufbereitung | Klasse 2 | 1 (510(K)) | N | Y | 117 | 60 |
| 21 CFR 876.5665 | NIH | Desinfektionsmittel, Subsystem, Wasseraufbereitung | Klasse 2 | 4 (510(K)-befreit) | N | N | 1 | 4 |
| 21 CFR 876.5820 | KOC | Zubehör, Blutkreislauf, Hämodialyse | Klasse 2 | 1 (510(K)) | N | N | 182 | 50 |
| 21 CFR 876.5820 | FJI | Dialysator, kapillar, Hohlfaser | Klasse 2 | 1 (510(K)) | N | N | 131 | 8 |
| 21 CFR 876.5820 | KPO | Dialysatkonzentrat für Hämodialyse (flüssig oder pulverförmig) | Klasse 2 | 1 (510(K)) | N | N | 124 | 34 |
| 21 CFR 876.5820 | PEV | Dialyse-Verabreichungsset | Klasse 2 | 7 (Rohcode 7) | N | N | 0 | 30 |
| 21 CFR 876.5820 | MON | System, Hämodialyse, Remote-Zubehör | Klasse 1 | 4 (510(K)-befreit) | N | N | 0 | 17 |
Die Schwerpunkt-Codes veranschaulichen, warum Zweckbestimmung und Funktion gemeinsam betrachtet werden müssen. Die Oximetrie-Regulierung umfasst klinische Codes wie DQA sowie Produktdefinitionen für den Sport-/Luftfahrt- oder Wellness-Einsatz wie OCH und PGJ. Die optische kamerabasierte Vitalparameter-Messung und die radiologische Bildverarbeitung verfügen ebenfalls über eigene regulierte Klassifizierungen. Verknüpfte Identifikatoren dienen als Navigationshilfe zum Auffinden von Datensätzen; sie stellen keine vollständigen Zählungen aktiver Produkte oder jährlicher Freigaben dar [13] [14].
Die beiden Codes der Blutdruck-Regulierung in dieser Momentaufnahme, DXN und QYF, weisen beide den Einreichungstyp 1 auf. Dies belegt weder, dass jede optische Blutdruckfunktion diese Codes verwenden muss, noch erklärt es, warum die FDA ihre Wellness-Leitlinie überarbeitet hat. Der spätere WHOOP-Close-out bezieht sich spezifisch auf die modifizierte BPI-Funktion und deren Kennzeichnung. Bei kontinuierlichen Glukosemonitoren ist die Hautpenetration für die Niedrigrisiko-Grenze der Wellness-Richtlinie relevant; die Invasivität allein bestimmt jedoch weder die Klassifizierung eines Produkts noch dessen Freigabestatus oder jede anwendbare Anforderung [1] [5].
Bei Bild- oder Signalverarbeitungssoftware führt die Nichterfüllung des ersten CDS-Kriteriums dazu, dass die Berufung auf diese spezifische Ausnahme entfällt. Damit ist die gesamte regulatorische Analyse jedoch noch nicht abgeschlossen. Das Team muss weiterhin die Definition des Medizinprodukts, weitere Ausnahmen und anwendbare Richtlinien bewerten. Die Vergleichstabelle einer Website sollte diese funktionsspezifische Schlussfolgerung widerspiegeln, anstatt den Status von einem benachbarten Produktcode abzuleiten [2] [17].
3. Die finale General-Wellness-Guidance der FDA vom 6. Januar 2026 (Dokument 1300013) und der Enforcement-Bogen von WHOOP von der Warning bis zum Close-Out
Die folgenreichste regulatorische Entwicklung des Jahres 2026 für Teams in den Bereichen Wearable-Hardware, Smart Rings, Armbänder und Consumer-Health-Apps ist die ersetzende Final Guidance der FDA General Wellness: Policy for Low Risk Devices (Dokumentennummer 1300013, herausgegeben am 6. Januar 2026) [1] und deren direkte Anwendung bei der Beilegung der Durchsetzungsmaßnahme gegen WHOOP, Inc. (MARCS-CMS 709755) zwischen dem 14. Juli 2025 und dem 17. Juni 2026 [4] [5].
3.1 Die zwei Zweckbestimmungskategorien für General Wellness (Abschnitt III, gedruckte S. 3–5)
In Abschnitt III der Guidance vom 6. Januar 2026 (gedruckte S. 3–5) definiert die FDA ein „General-Wellness-Produkt“ als ein Produkt, das sowohl die Kriterien für ein geringes Risiko (Abschnitt IV) als auch eine von zwei Zweckbestimmungskategorien erfüllt [1]:
- Kategorie 1 — Aussagen zu gesunden Aktivitäten ohne Krankheitsbezug (Abschnitt III, gedruckte S. 3–4): Eine Zweckbestimmung, die sich auf die Aufrechterhaltung oder Förderung eines allgemeinen Gesundheitszustands oder einer gesunden Aktivität bezieht, ohne jeglichen Bezug zu Krankheiten oder Beschwerden [1]. Die FDA führt sieben qualifizierende Wellness-Bereiche auf: (i) Gewichtsmanagement (z. B. Förderung oder Aufrechterhaltung eines gesunden Gewichts, Förderung gesunder Ernährung oder Unterstützung bei Gewichtsverlustzielen), (ii) körperliche Fitness, einschließlich Produkten für den Freizeitgebrauch (z. B. Protokollierung, Tracking oder Trendanalyse von Trainingsaktivitäten, Messung der aeroben Fitness oder Verbesserung von Ausdauer, Kraft oder Koordination), (iii) Entspannung oder Stressmanagement, (iv) geistige Leistungsfähigkeit (z. B. Konzentration, Problemlösung, Multitasking oder Logik), (v) Selbstwertgefühl (z. B. kosmetische Funktionen mit Aussagen, die sich ausschließlich auf das Selbstwertgefühl beziehen), (vi) Schlafmanagement (z. B. Erfassung von Schlaftrends) und (vii) sexuelle Funktion [1]. Da Aussagen der Kategorie 1 keinerlei Bezug zu einem klinischen Zustand aufweisen, sind Softwarefunktionen, die sich strikt auf die Kategorie 1 beschränken, gemäß Section 520(o)(1)(B) des FD&C Act (21 U.S.C. § 360j(o)(1)(B)) von der gesetzlichen Definition eines Medizinprodukts ausgenommen [1].
- Kategorie 2 — Aussagen zur Risikoreduzierung bei chronischen Krankheiten und zum Leben mit solchen (Abschnitt III, gedruckte S. 4–5): Eine Zweckbestimmung, die die Rolle eines gesunden Lebensstils damit in Beziehung setzt, das Risiko oder die Auswirkungen bestimmter chronischer Krankheiten oder Beschwerden zu verringern, bestehend aus zwei Unterkategorien: (1) Zweckbestimmungen zur Förderung, Erfassung und/oder Anregung von Entscheidungen, die als Teil eines gesunden Lebensstils dazu beitragen können, das Risiko bestimmter chronischer Krankheiten oder Beschwerden zu verringern; und (2) Zweckbestimmungen zur Förderung, Erfassung und/oder Anregung von Entscheidungen, die als Teil eines gesunden Lebensstils dazu beitragen können, mit bestimmten chronischen Krankheiten oder Beschwerden gut zu leben [1]. Die FDA gibt an, dass beide Unterkategorien ausschließlich auf Referenzen basieren sollten, bei denen allgemein verstanden und anerkannt ist – wie in wissenschaftlichen Peer-Review-Publikationen oder offiziellen Stellungnahmen von Organisationen medizinischer Fachkreise (wie der American Medical Association, American Heart Association, American Association of Clinical Endocrinologists oder dem American College of Rheumatology) beschrieben –, dass Entscheidungen für einen gesunden Lebensstil eine wichtige Rolle bei den gesundheitlichen Ergebnissen für diese chronische Krankheit oder Beschwerde spielen können (wobei Herzerkrankungen, Bluthochdruck und Typ-2-Diabetes als Beispiele genannt werden) [1].
3.2 Die Ergänzung vom 6. Januar 2026: Nicht-invasive Sensorik für Blutdruck, SpO2, Blutzucker und HRV (Abschnitt III, gedruckte S. 5–6)
Die entscheidende Ergänzung in der Guidance vom 6. Januar 2026 (Abschnitt III, gedruckte S. 5–6) befasst sich mit Produkten, die nicht-invasive Sensorik nutzen – wobei ausdrücklich optische Sensorik genannt wird –, um physiologische Parameter zu schätzen, abzuleiten oder auszugeben (wobei spezifisch Blutdruck, Sauerstoffsättigung, Blutzucker und Herzfrequenzvariabilität genannt werden) [1].
Auf der gedruckten Seite 5 der Guidance vom 6. Januar 2026 stellt die FDA fest, dass sie bestimmte Produkte, die nicht-invasive Sensorik (z. B. optische Sensorik) nutzen, um physiologische Parameter (z. B. Blutdruck, Sauerstoffsättigung, Blutzucker, Herzfrequenzvariabilität) zu schätzen, abzuleiten oder auszugeben, als General-Wellness-Produkte einstufen kann, wenn solche Ausgaben ausschließlich für Wellness-Zwecke bestimmt sind, und vorausgesetzt, sie erfüllen alle sechs Kriterien [1]:
- nicht-invasiv und nicht implantiert sind;
- keine Intervention oder Technologie beinhalten, die ein Risiko für die Sicherheit von Anwendern oder anderen Personen darstellen kann, wenn keine spezifischen regulatorischen Kontrollen angewendet werden;
- nicht für die Diagnose, Heilung, Linderung, Vorbeugung oder Behandlung einer Krankheit oder eines Zustands bestimmt sind;
- nicht dafür bestimmt sind, ein von der FDA autorisiertes, freigegebenes oder zugelassenes Produkt zu ersetzen;
- keine Aussagen, Funktionalitäten oder Ausgaben enthalten, die zu spezifischen klinischen Maßnahmen oder medizinischem Handeln auffordern oder dieses anleiten; und
- keine Werte enthalten, die klinisch verwendeten Werten nachempfunden sind, es sei denn, sie sind validiert (z. B. durch Prüfungen des Herstellers, klinische Peer-Review-Literatur), um diese Werte widerzuspiegeln [1].
Auf der gedruckten Seite 6 stellt die FDA fest, dass Produkte, die diese sechs Kriterien erfüllen, „Werte, Bereiche, Trends, Baselines oder longitudinale Zusammenfassungen anzeigen und diese Ausgaben in Bezug auf Schlaf, Aktivität, Stress, Erholung oder ähnliche Wellness-Bereiche kontextualisieren dürfen“ [1]. Umgekehrt sind Produkte keine General-Wellness-Produkte, wenn sie dazu bestimmt sind, physiologische Werte für medizinische oder klinische Zwecke zu messen, zu schätzen oder auszugeben, einschließlich Screening, Diagnose, Überwachung, Alarmierung oder Management einer Krankheit oder eines Zustands – wie etwa Blutdruckmessgeräte oder Sphygmomanometer, Blutzuckermessgeräte für die Fingerbeere und kontinuierliche Glukose-Monitoringsysteme, Geräte zur Aufzeichnung und Analyse von Elektrokardiogrammen sowie jedes Produkt, das dazu bestimmt ist, Ausgaben bereitzustellen, die zur Herbeiführung von Behandlungsentscheidungen (z. B. Medikamentendosierung) verwendet werden [1].
Unmittelbar nach dieser Abgrenzung (Abschnitt III, gedruckte S. 6) führt die FDA fünf explizite Ausschlusskriterien auf: Produkte sind keine General-Wellness-Produkte, wenn ihre Kennzeichnung, Werbung, Benutzeroberfläche oder Funktionalität eines der folgenden Elemente enthält [1]:
- Hinweise auf spezifische Krankheiten, klinische Zustände oder diagnostische Schwellenwerte;
- Warnmeldungen, Alarme oder Handlungsaufforderungen, die spezifische klinische Maßnahmen oder medizinisches Management empfehlen oder erfordern;
- Behandlungshinweise, die dazu bestimmt sind, medizinisches Management zu informieren oder zu lenken;
- Aussagen zu klinischer Äquivalenz, klinischer Genauigkeit, medizinischer oder klinischer Qualität oder dem Ersatz eines von der FDA autorisierten, freigegebenen oder zugelassenen Medizinprodukts; oder
- Aussagen zur Zweckbestimmung, die explizit auf die Diagnose, das Screening, die Überwachung oder das Management einer Krankheit oder eines Zustands abzielen [1].
Darüber hinaus stellt die FDA auf der gedruckten Seite 6 der Guidance vom 6. Januar 2026 klar, dass ein Produkt selbst dann als General-Wellness-Produkt betrachtet werden kann, wenn es eine Benachrichtigung enthält, die einen Anwender darüber informiert, dass eine Abklärung durch medizinisches Fachpersonal hilfreich sein kann, wenn die Ausgaben außerhalb der für eine allgemeine Wellness-Nutzung angemessenen Bereiche liegen, vorausgesetzt, dass solche Benachrichtigungen alle vier Bedingungen erfüllen (Abschnitt III, gedruckte S. 6):
- weder eine spezifische Krankheit noch einen spezifischen medizinischen Zustand identifizieren oder benennen;
- die Ausgabe nicht als abnormal, pathologisch oder diagnostisch einstufen;
- keine klinischen Schwellenwerte, Diagnosen oder Behandlungsempfehlungen enthalten; und
- keine fortlaufenden Warnmeldungen oder Überwachungen bereitstellen, die dazu bestimmt sind, eine Krankheit oder einen Zustand zu managen [1].
Schließlich stellt die FDA zum Abschluss von Abschnitt III (gedruckte S. 6) fest, dass sie von einem Produkt, das für den allgemeinen Wellness-Gebrauch bestimmt ist, eine Kennzeichnung—einschließlich Gebrauchsanweisungen, anwendergerichteter Werbeaussagen, Werbematerialien und Marketingkommunikation—erwartet, die mit der angegebenen Zweckbestimmung des Produkts übereinstimmt und nicht darüber hinausgeht [1].
3.3 Grenzen risikoarmer Technologien (Abschnitt IV, gedruckte S. 6–7) und anschauliche Beispiele 5, 7, 8 und 9 (Abschnitt V, gedruckte S. 8–10)
Selbst wenn die Werbeaussagen eines Produkts im Rahmen der allgemeinen Wellness verbleiben, legt Abschnitt IV (gedruckte S. 6–7) dar, dass die General-Wellness-Policy des CDRH nur für Produkte der allgemeinen Wellness gilt, die risikoarm sind [1]. Lautet die Antwort auf eine der folgenden drei Fragen „JA“, ist das Produkt nicht risikoarm und fällt nicht unter die Leitlinie:
- Ist das Produkt invasiv? (In Fußnote 9 auf der gedruckten S. 6 definiert als „dringt in die Haut oder Schleimhäute des Körpers ein oder durchsticht diese.“)
- Ist das Produkt implantiert?
- Beinhaltet das Produkt eine Intervention oder Technologie, die ein Risiko für die Sicherheit von Anwendern und anderen Personen darstellen kann, wenn keine spezifischen regulatorischen Kontrollen angewendet werden, wie etwa Risiken durch Laser oder Strahlenexposition? [1]
In Abschnitt IV (gedruckte S. 6–7) weist die FDA darauf hin, dass die Einstufung eines Produkts in Klasse I gemäß Section 513(a)(1) des FD&C Act für die Zwecke der Leitlinie nicht zwangsläufig bedeutet, dass es „risikoarm“ ist (Fußnote 8 auf gedruckter S. 6), und empfiehlt zu prüfen, ob das CDRH Produkte desselben Typs aktiv reguliert (gedruckte S. 7) [1]. Die FDA führt zwei spezifische kodifizierte Vorschriften an, um Produkte zu veranschaulichen, die nicht risikoarm sind:
- Externe Penis-Rigiditätsgeräte (21 CFR § 876.5020, Produktcode LKY): Werden unter 21 CFR § 876.5020 aktiv als Klasse-II-Produkte reguliert, die von der Vorab-Markteinführungsanzeige befreit sind (submission_type_id=4, 87 verknüpfte K-Nummern und 48 verknüpfte Registrierungskennungen), mit speziellen Kontrollen (Special Controls), die Risiken von Gewebeverletzungen, Traumata oder Infektionen adressieren [1] [13] [14].
- Sonnenlampen-Produkte (21 CFR § 878.4635, Produktcodes LEJ, SGZ): Für Bräunungszwecke beworben, jedoch aufgrund von Sicherheitsrisiken durch ultraviolette Strahlung einschließlich eines erhöhten Hautkrebsrisikos vom Status als risikoarm ausgeschlossen und als Klasse-II-Produkte mit Sonderkontrollen reguliert (510(k) unter submission_type_id=1, 81 verknüpfte K-Nummern für LEJ), mit verbindlichen Black-Box-Warnhinweisen auf dem Gerät sowie Kontraindikations-/Hautkrebswarnungen, die auf allen an Verbraucher gerichteten Katalogen, Datenblättern, beschreibenden Broschüren und Webseiten vorgeschrieben sind (21 CFR § 878.4635(b)(6)(ii)) [1] [13] [14].
In Abschnitt V (gedruckte S. 8–10) stellt die FDA neun anschauliche Beispiele bereit (Beispiele 1–9), von denen vier (Beispiele 5, 7, 8 und 9 auf den gedruckten S. 9–10) Wearables mit physiologischer Sensorik im Jahr 2026 direkt behandeln [1]:
- Anschauliches Beispiel 5 (gedruckte S. 9) — Tragbares Produkt zur Überwachung von Pulsfrequenz und/oder Sauerstoffsättigung beim Sport und Wandern: Ein tragbares Produkt, das dazu bestimmt ist, die Pulsfrequenz und/oder Sauerstoffsättigung von Anwendern beim Sport und Wandern zu überwachen. Da sich die Werbeaussage ausschließlich auf Sport und Wandern bezieht, ohne Bezug auf eine Krankheit oder einen medizinischen Zustand zu nehmen, und die Technologie kein Sicherheitsrisiko darstellt, das spezifische regulatorische Kontrollen erfordern würde, erfüllt es beide Faktoren für ein risikoarmes General-Wellness-Produkt (übereinstimmend mit den Rohcode-7-Produktcodes OCH und PGJ unter 21 CFR § 870.2700) [1] [14].
- Anschauliches Beispiel 7 (gedruckte S. 9) — Am Handgelenk getragenes PPG-Wearable zur Ausgabe von Schlaf-, Puls- und Blutdruckwerten für Aktivität und Erholung: Ein am Handgelenk getragenes Wearable-Produkt, das zur Bewertung von Aktivität und Erholung bestimmt ist und mehrere Biomarker ausgibt, darunter geschlafene Stunden, Schlafqualität, Pulsfrequenz und Blutdruck, wobei der Schlaf über einen Beschleunigungsmesser und Pulsfrequenz sowie Blutdruck über ein Photoplethysmogramm (PPG) gemessen werden. Die FDA stellt fest, dass dieses Produkt beide Faktoren für ein risikoarmes General-Wellness-Produkt erfüllt, vorausgesetzt, das Produkt verfügt über validierte Werte für den Blutdruck, und fügt den ausdrücklichen Hinweis hinzu: „Sollten die über eine Funktionalität des Produkts getroffenen Werbeaussagen jedoch eine Verwendung des Produkts in einem medizinischen oder klinischen Kontext implizieren, wäre das Produkt kein risikoarmes General-Wellness-Produkt“ [1].
- Anschauliches Beispiel 8 (gedruckte S. 9–10) — Minimalinvasives Mikronadel-Glukose-Wearable für ernährungsbezogene Auswirkungen: Ein Wearable-Produkt, das Schätzungen des Blutzuckerspiegels zur Überwachung ernährungsbezogener Auswirkungen mittels minimalinvasiver Mikronadeltechnologie bereitstellen soll, ausdrücklich für Diabetiker und Prädiabetiker kontraindiziert ist und vermarktet wird, um Anwendern dabei zu helfen, ihre Insulinreaktion auf bestimmte Lebensmittel besser zu verstehen. Die FDA stellt fest, dass die Werbeaussage zwar eine General-Wellness-Aussage darstellt (vorausgesetzt, das Produkt verfügt über validierte Werte für den Blutzucker), das Produkt jedoch das Stratum corneum durchdringt und daher kein risikoarmes General-Wellness-Produkt ist [1]—was erklärt, warum rezeptfreie kontinuierliche Glukosemonitore (SAF und SBH unter 21 CFR § 862.1355) eine Vorab-Markteinführungsanzeige der Klasse II (submission_type_id=1) erfordern [1] [14].
- Anschauliches Beispiel 9 (gedruckte S. 10) — Nicht-invasives Athleten-Wearable zur Überwachung von Elektrolythaushalt, Laktat und Hämoglobin: Ein nicht-invasives Wearable-Produkt, das für Leistungssportler zur Überwachung von Elektrolythaushalt, Laktat und Hämoglobin beworben wird, ausschließlich für die Verwendung im Trainings-/Fitnesskontext gekennzeichnet ist, Werte von freigegebenen Geräten oder Bereiche des optischen Sensors des Wearables anzeigt und per Disclaimer klarstellt, dass es nicht zur Diagnose jeglicher Erkrankungen oder Störungen bestimmt ist. Die FDA folgert, dass es beide Faktoren für ein risikoarmes General-Wellness-Produkt erfüllt, vorausgesetzt, es verfügt über validierte Werte für diese Parameter [1].
3.4 Fallstudie: WHOOP, Inc. Warning Letter (Juli 14, 2025) bis Close-Out Letter (Juni 17, 2026)
Der regulatorische Werdegang von WHOOP, Inc. (MARCS-CMS 709755) liefert eine praxisnahe Fallstudie, die zeigt, wie das CDRH die Blutdruckgrenze vor 2026 durchsetzte und wie ein Wearable-Hersteller den Close-Out unter der General-Wellness-Leitlinie vom Januar 6, 2026 erreichte [4] [5].
Am 14. Juli 2025 stellte das Office of Product Evaluation and Quality (OPEQ) des CDRH den Warning Letter MARCS-CMS 709755 an WHOOP, Inc. bezüglich seiner Funktion Blood Pressure Insights („BPI“) aus [4]. Nach Telefonkonferenzen des CDRH mit WHOOP am 15. Mai 2025 und 27. Mai 2025 sowie dem Schreiben von WHOOP vom 2. Juni 2025, in dem geltend gemacht wurde, dass BPI kein Medizinprodukt gemäß Section 201(h) des FD&C Act sei und unter Section 520(o)(1)(B) falle, überprüfte das CDRH die Website von WHOOP (www.whoop.com/us/en/, zuletzt geprüft am 28. Mai 2025) und den zugehörigen Artikel „WHOOP Delivers Innovative Blood Pressure Insights for a Deeper Look at Your Well-Being“ (zuletzt geprüft am 28. Mai 2025) und führte vier spezifische Beweiselemente gemäß 21 CFR § 801.4 an [4]:
- Website-Aussagen zu „Medical-Grade“ und Blutdruckschätzungen: Auf der Website von WHOOP wurde BPI dahingehend beschrieben, dass es „tägliche Schätzungen des systolischen und diastolischen Blutdrucks liefert und Mitgliedern eine neue Möglichkeit bietet zu verstehen, wie sich der Blutdruck auf ihre Leistungsfähigkeit und ihr Wohlbefinden auswirkt“, und BPI wurde als Beispiel dafür angeführt, wie WHOOP „Gesundheits- und Leistungs-Insights in medizinischer Qualität liefert“ [4].
- Kausale Verknüpfung zwischen Blutdruck und Schlaf im zugehörigen Artikel: Im zugehörigen Artikel von WHOOP wurde dargelegt, dass „die Auswirkungen des Blutdrucks auf Schlaf, Erholung und Leistungsfähigkeit nicht genau verstanden oder umfassend erforscht sind“, und Aussagen von WHOOP deuteten darauf hin, dass „ein höherer Blutdruck ein Indikator für schlechten Schlaf sein kann“, was das CDRH als Implikation einer kausalen Verknüpfung zwischen der Blutdruckmessung eines Nutzers und Wellness-Ergebnissen sowie als Identifizierung von „höherem Blutdruck“ anführte [4].
- Farbcodierte Zielbereichs-Anzeige in der Benutzeroberfläche: Konzeptionsbedingt gab BPI eine Blutdruckmessung (einschließlich eines täglichen Blutdruckbereichs und einer Mittelwertschätzung) auf einer Skala aus, die eine grüne, gelbe und orangefarbene Farbcodierung verwendet, um einen Ziel-Blutdruckbereich anzuzeigen [4].
- Inhärente klinische Assoziation gemäß 21 CFR § 870.1130 (DXN), Unwirksamkeit von Disclaimern und klinisches Risiko falsch-niedriger Messwerte: Unter der damals geltenden Wellness-Leitlinie von 2019 stellte das CDRH fest, dass die Messung oder Schätzung des Blutdrucks inhärent mit der Diagnose von Hypo- und Hypertonie verknüpft ist (21 CFR § 870.1130, Produktcode DXN), dass die Disclaimer von BPI nicht ausreichten, um das Design und die Zweckbestimmung des Produkts aufzuwiegen (wie Belege über Personen zeigten, die BPI zur Überwachung ihrer Hypertonie verwendeten), und dass die Blutdruckschätzung im Rahmen der Analyse nach Kategorie 2 der Leitlinie von 2019 kein geringes Risiko darstellte, da falsch-niedrige Messwerte einen Nutzer mit Hypertonie fälschlicherweise in Sicherheit wiegen, dazu führen könnten, dass erhöhte Messwerte in einer Arztpraxis als Weißkittelhypertonie fehlinterpretiert werden (2017 ACC/AHA-Leitlinie für Bluthochdruck), und eine Behandlung verzögern könnten, die erforderlich ist, um einen Schlaganfall, Herzinfarkt, eine Herzinsuffizienz oder ein Nierenversagen zu verhindern [4].
Die Leitlinie vom Januar 2026 befasst sich mit nicht-invasiver Sensorik, dem Wellness-Kontext, klinisch anmutenden Werten und disqualifizierenden klinischen Aussagen. Diese Themen überschneiden sich mit Fragestellungen aus dem früheren Schreiben an WHOOP. Diese Überschneidung belegt jedoch nicht, dass WHOOP die Überarbeitung der Leitlinie veranlasst hat oder dass die Behörde die Leitlinie verfasst hat, um diesen konkreten Einzelfall zu lösen. Die Leitlinie sollte für sich selbst stehend gelesen werden und das spätere Close-Out-Schreiben anhand seines ausdrücklich begrenzten Geltungsbereichs [1] [4] [5].
Das Close-Out-Schreiben der FDA vom 17. Juni 2026 hält fest, dass die FDA infolge von Änderungen an BPI und dessen Kennzeichnung sowie in Übereinstimmung mit der aktualisierten Wellness-Leitlinie nicht beabsichtigt, Medizinprodukte-Anforderungen für BPI in modifizierter Form durchzusetzen. Das Schreiben schließt andere Produkte, Funktionen und nachfolgende Modifikationen ausdrücklich aus. Es stellt weder eine Marktzulassung noch einen klinischen Validierungsbericht oder ein allgemein übertragbares Designrezept dar. Das im Index angegebene Datum vom 23. Juni sollte nicht das Ausstellungsdatum des Schreibens vom 17. Juni ersetzen [5] [16].
Die Erfassung durch eine Leitlinie belegt zudem nicht, dass ein bestimmter Sensor präzise ist oder dass ein Produkt sicher oder wirksam ist. Eine gesonderte Sicherheitsmitteilung der FDA warnt vor der Verwendung von Smartwatches oder Smart Rings, die vorgeben, den Blutzucker ohne Einstich in die Haut zu messen. Ein kommerzielles Team sollte die Beispiele der Wellness-Leitlinie keinesfalls so darstellen, als setzten sie diese Warnung außer Kraft oder stellten eine behördliche Billigung einer unbestätigten Blutzucker-Aussage dar. Validierungsnachweise, die Zweckbestimmung und die genauen Bedingungen der Richtlinie bleiben getrennte Fragestellungen [1] [18].
Für Unternehmen aus den Bereichen Wearables und Consumer Digital Health – einschließlich hypothetischer kombinierter kommerzieller Profile wie Company A (ein hypothetischer Hersteller von Consumer- und Professional-Wearables, der sowohl Wellness-Fitnessbänder als auch 510(k)-freigegebene EKG-/Oximetrie-Hardware auf derselben Domain vermarktet) und Company B (ein hypothetischer Entwickler KI-gestützter smarter Wearables) – veranschaulicht der Bogen vom Warning Letter bis zum Close-Out bei WHOOP, wie das CDRH seine unverbindliche General-Wellness-Leitlinie vom 6. Januar 2026 in der Praxis anwendet: Wenn ein Hersteller beabsichtigt, die nicht-invasive optische Schätzung von Blutdruck, SpO2, Blutzucker oder HRV im Rahmen der Richtlinie der FDA zum Durchsetzungsermessen bei General Wellness vom 6. Januar 2026 zu vermarkten, sollten Website-Texte auf Angaben wie „medical-grade“ / „clinical-grade“ / „clinical equivalence“ verzichten, Benutzeroberflächen klinische Diagnoseschwellenwerte und Warnmeldungen zum Krankheitsmanagement vermeiden, Validierungsdaten alle Werte untermauern, die klinische Werte nachahmen, und Produktseiten Wellness-Funktionen von durch die FDA autorisierten Medizinprodukten trennen [1] [4] [5].
4. Software-Claims-Governance: Die Clinical-Decision-Support-Leitlinie der FDA vom Januar 29, 2026 (GUI01400062) und die Device-Software-/MMA-Leitlinie (Dokument 1741)
Während die General-Wellness-Leitlinie vom Januar 6, 2026 verbraucherorientierte und im Lifestyle-Kontext stehende Produkte regelt, müssen B2B-Anbieter von medizinischer Software, Teams für Krankenhausinformatik und Plattformen für vernetzte Geräte ihre Website-Claims und Softwaredokumentation an der ersetzenden finalen Leitlinie „Clinical Decision Support Software“ (Dokumentennummer GUI01400062) vom 29. Januar 2026 der FDA [2] und der finalen Leitlinie „Policy for Device Software Functions and Mobile Medical Applications“ (Dokumentennummer 1741, September 28, 2022, mit QMSR-Begleitvermerk vom Februar 2, 2024) der FDA [3] ausrichten.
4.1 Die vier gesetzlichen Kriterien für Non-Device-CDS und die Überarbeitung vom 29. Januar 2026 (Dokument GUI01400062)
Um sich auf die gesetzliche Ausnahme für Non-Device-CDS gemäß Section 520(o)(1)(E) zu stützen, prüfen Sie alle vier Kriterien auf Ebene der jeweiligen Softwarefunktion. Die Nichterfüllung eines Kriteriums bedeutet, dass sich die Funktion nicht auf diese Ausnahme berufen kann; dies belegt jedoch nicht automatisch, dass es sich bei der Funktion um ein reguliertes Medizinprodukt handelt. Berücksichtigen Sie die gesetzliche Definition eines Medizinprodukts, weitere potenziell anwendbare Ausnahmen und die Durchsetzungsrichtlinien der FDA. Die Single-Recommendation-Policy der FDA ist eine gesonderte Erörterung des Durchsetzungsermessens für Funktionen, bei denen nur eine einzige Option klinisch angemessen ist und die die Kriterien ansonsten erfüllen. Bezeichnen Sie diese Regelung nicht als gesetzlichen Non-Device-Status [2] [17].
- Kriterium 1 (Abschnitt IV(1), S. 7–9) – Ausschluss medizinischer Bilder, IVD-Signale und Signalerfassungsmuster: Software erfüllt Kriterium 1 nicht, wenn sie ein medizinisches Bild (z. B. CT, MRT, Ultraschall, Röntgen oder Pathologie-/Dermatologie-Bilder gemäß 21 CFR § 892.2050, Produktcodes LLZ und QIH), ein Signal aus einem In-vitro-Diagnostikum oder ein Muster oder Signal aus einem Signalerfassungssystem erfasst, verarbeitet oder analysiert [2] [14]. In der Leitlinie vom 29. Januar 2026 (S. 7–9) unterscheidet die FDA zwischen: - Eingangsdaten außerhalb der spezifischen CDS-Ausnahme: Mehrfache, sequentielle oder wiederholte Messungen eines Signals oder aus einem Signalerfassungssystem – wie etwa rohe Elektrokardiogramm-(ECG-)Wellenformen und QRS-Komplexe (21 CFR §§ 870.2340, 870.2345), Variant-Call-Format-(VCF-)Dateien aus dem Next Generation Sequencing (NGS), kontinuierliche Glukoseüberwachungs-(CGM-)Messwerte im Zeitverlauf, Photoplethysmographie-(PPG-)Pulswellenformen (21 CFR § 870.2790), optische Videokamera-Pulssignale (21 CFR §§ 870.2785, 870.2786) oder kontinuierliche Bedside-Monitor-Datenströme (21 CFR § 870.2300, Produktcodes DRT, MWI, PLB) [2] [13] [14]. - Qualifizierende diskrete medizinische Informationen (Eingangsdaten nach Kriterium 2): Diskrete, episodische oder intermittierende punktuelle physiologische Messungen oder Testergebnisse, die bereits durch ein rechtmäßig vermarktetes Produkt oder ein klinisches Labor generiert wurden – wie beispielsweise ein Blutdruckergebnis („120/80 mmHg“) von einem rechtmäßig vermarkteten Produkt, ein Laborergebnis („Kaliumspiegel von 4.0 mmol/L oder Glukosespiegel von 95 mg/dL“) in einer elektronischen Patientenakte (EHR), ein von einer medizinischen Fachkraft (HCP) annotierter ECG-Befund („der Patient zeigt Anzeichen von Vorhofflimmern“) oder ein Radiologiebefund („eine Läsion der BIRADS-Kategorie 4 liegt vor“) [2].
- Kriterium 2 (Abschnitt IV(2), S. 9–10) – Anzeige, Analyse oder Ausdruck medizinischer Informationen: Die Software muss diskrete patientenspezifische medizinische Informationen (wie etwa demografische Angaben, Symptome, bestimmte Testergebnisse oder Entlassungsberichte von Patienten) und/oder sonstige medizinische Informationen aus allgemein verstandenen und anerkannten Quellen (wie klinische Leitlinien, peer-reviewte klinische Studien, Lehrbücher, von der FDA vorgeschriebene Arzneimittel-/Medizinprodukt-Kennzeichnungen und Empfehlungen von Regierungsbehörden) verwenden [2].
- Kriterium 3 (Abschnitt IV(3), S. 10–14) – Empfehlungen an eine medizinische Fachkraft und die Enforcement-Discretion-Policy für Einzelempfehlungen vom Januar 2026: Kriterium 3 setzt drei strikte Grenzen für Marketing und Produktdesign: - Empfänger ausschließlich HCP: Gesetzliche Non-Device-CDS müssen Empfehlungen an eine medizinische Fachkraft (Health Care Professional, HCP) richten, nicht an Patienten oder pflegende Laien [2]. An Patienten oder Pflegepersonen gerichtete Empfehlungen erfüllen diesen HCP-spezifischen Ausschluss nicht und sollten nach den bestehenden Digital-Health-Leitlinien der FDA bewertet werden, wie etwa der Leitlinie General Wellness [1] oder der Leitlinie Device Software / MMA [3]. - Unterstützung statt Ersetzung oder Steuerung des fachlichen Urteils des HCP: Non-Device-CDS stellen für einen HCP zustands-, krankheits- und/oder patientenspezifische Informationen und Optionen bereit (wie eine Liste oder priorisierte Liste von Präventions-, Diagnose- oder Behandlungsoptionen oder Optionen für Folgeschritte/das weitere Vorgehen), um eine medizinische Entscheidung zu unterstützen, zu informieren und/oder zu beeinflussen, ohne eine spezifische Handlungsanweisung zu erteilen, die darauf abzielt, das Urteil des HCP zu ersetzen [2]. - Die Enforcement-Discretion-Policy für Einzelempfehlungen (Abschnitt IV(3), S. 10–12): In Abschnitt IV(3) (S. 10–11) stellt die FDA fest, dass, wenn nur eine Option klinisch angemessen ist und die Softwarefunktion ansonsten alle Kriterien gemäß Section 520(o)(1)(E) erfüllt, die FDA beabsichtigt, für solche Funktionen Enforcement Discretion auszuüben (was bedeutet, dass die FDA nicht beabsichtigt, die Anforderungen nach dem FD&C Act durchzusetzen) [2]. Auf den Seiten 11–12 veranschaulicht die FDA diese Enforcement-Discretion-Policy anhand von sieben Positivbeispielen – wie etwa der Vorhersage des Risikos künftiger kardiovaskulärer Ereignisse anhand von Gewicht, Raucherstatus, Blutdruck und BNP-IVD-Testergebnissen; der Empfehlung eines spezifischen, von der FDA zugelassenen Antibiotikums auf Basis von Symptomen, kürzlichen Krankenhausaufenthalten und vorheriger Antibiotikaexposition; der Erstellung einer vorgeschlagenen klinischen Zusammenfassung und einer spezifischen leitlinienbasierten Diagnoseempfehlung aus den klinischen Befunden eines Radiologen; oder der Einstufung chronischer Kreuzschmerzen in einen einzelnen empfohlenen Versorgungspfad – im Gegensatz zu Softwarefunktionen als Medizinprodukt (Device Software Functions), die weiterhin im Fokus der Aufsicht der FDA stehen, da sie ein kardiovaskuläres Ereignis in den nächsten 24 Stunden vorhersagen, eine unmittelbare Eskalation der Versorgung bei akutem Trauma oder intraoperativer Mortalität anleiten oder rohe PET-Scan-Bilder, Spektroskopiedaten oder nicht etablierte genomische Eingangsdaten analysieren [2].
- Kriterium 4 (Abschnitt IV(4), S. 14–16) – Ermöglichung der unabhängigen Überprüfung der Grundlage durch den HCP und Vermeidung zeitkritischer Automation Bias: Gemäß Section 520(o)(1)(E)(iii) muss die Softwarefunktion dazu bestimmt sein, HCPs eine unabhängige Überprüfung der Grundlage für die Empfehlungen zu ermöglichen, sodass diese sich nicht primär auf solche Empfehlungen verlassen [2]. Die FDA weist ausdrücklich darauf hin (S. 14), dass Sponsoren alternative Ansätze nutzen können, solange ihr Ansatz eine unabhängige Überprüfung durch den HCP ermöglicht, und gibt vier unverbindliche Empfehlungen zu Software und Kennzeichnung (
abisdauf S. 14–15) [2]: - (a) Zweckbestimmung, Anwender, Population und nicht-zeitkritische Aufgabe: Definieren Sie die Zweckbestimmung, die vorgesehenen HCP-Anwender und die vorgesehene Patientenpopulation eindeutig. Die FDA erachtet Softwarefunktionen, die für eine kritische, zeitkritische Aufgabe oder Entscheidung bestimmt sind, nicht als konform mit Kriterium 4, da in dringlichen Situationen der Automation Bias zunimmt und ein HCP wahrscheinlich nicht über ausreichende Zeit verfügt, um die Grundlage unabhängig zu überprüfen (S. 14–16, unter Zitierung von M.L. Cummings, 2004; vergleiche Alarme bei akutem Schlaganfall/Sepsis in Abschnitt V.C Beispiel 11 auf S. 22 und kardiovaskuläre Benachrichtigungssoftware mit maschinellem Lernen, reguliert unter 21 CFR § 870.2380, 91 FR 57787, Sept. 11, 2026) [2] [13]; - (b) Erforderliche medizinische Eingangsdaten: Benennen Sie die erforderlichen medizinischen Eingangsdaten mit allgemein verständlichen Anweisungen dazu, wie die Eingangsdaten erhoben werden sollten, welche Relevanz sie haben und welche Datenqualitätsanforderungen gelten [2]; - (c) Allgemein verständliche Beschreibung der Algorithmenentwicklung und -validierung: Stellen Sie eine Zusammenfassung der zugrunde gelegten allgemeinen Logik oder Methoden (z. B. Metaanalyse, Expertengremium, statistische Modellierung, KI/ML-Techniken), eine Beschreibung der herangezogenen Daten (damit der HCP die Repräsentativität der Patientenpopulation beurteilen kann und feststellen kann, ob unabhängige Entwicklungs- und Validierungsdatensätze verwendet wurden, wie in Abschnitt V.C Beispiel 31 auf S. 25–26 veranschaulicht) sowie eine Beschreibung der Ergebnisse klinischer Validierungsstudien und Leistungseinschränkungen bei Subpopulationen bereit [2]; und - (d) Patientenspezifischer Kontext sowie bekannte und unbekannte Faktoren (Knowns/Unknowns): Stellen Sie die Ausgabe für den HCP zusammen mit relevanten patientenspezifischen Informationen sowie bekannten und unbekannten Faktoren (wie etwa fehlenden, fehlerhaften oder unerwarteten Eingabedatenwerten) bereit [2].
4.2 Mehrere Softwarefunktionen auf einer Plattform (Dokument 1741 und GUI01400062)
In beiden Leitfäden, sowohl Device Software Functions and Mobile Medical Applications (Dokument 1741, Abschnitt I und Abschnitt V, S. 2–3, 10–11) [3] als auch Clinical Decision Support Software (Dokument GUI01400062, Abschnitt I und Abschnitt III, S. 5–6) [2], erläutert die FDA, wie Section 520(o)(2) des FD&C Act (21 U.S.C. § 360j(o)(2)) auf Produkte mit mehreren Funktionen (die mindestens eine gemäß Section 520(o)(1) ausgenommene Nicht-Medizinprodukte-Softwarefunktion und mindestens eine regulierte Medizinproduktefunktion enthalten) Anwendung findet:
- Gemäß Section 520(o)(2) des FD&C Act reguliert die FDA eine unter Section 520(o)(1) ausgenommene Softwarefunktion (wie etwa eine Softwarefunktion für eine gesunde Lebensführung der Kategorie 1 gemäß Section 520(o)(1)(B) oder eine Nicht-Medizinprodukte-CDS-Funktion nach Kriterium 1–4 gemäß Section 520(o)(1)(E)) nicht als Medizinprodukt. Section 520(o)(2) ermächtigt die FDA jedoch ausdrücklich dazu, bei der Bewertung der regulierten Medizinproduktefunktion (wie etwa eines 510(k)-freigegebenen OTC-ECG-Arrhythmie-Detektors der Klasse II gemäß 21 CFR § 870.2345 oder einer PPG-Software für unregelmäßige Herzrhythmen gemäß 21 CFR § 870.2790) die Auswirkungen der Nicht-Medizinprodukte-Softwarefunktion(en) auf die Sicherheit und Wirksamkeit der Medizinproduktefunktion(en) zu beurteilen [2] [3] [13]. Eine nachteilige Wechselwirkung wandelt die gesetzliche Nicht-Medizinproduktefunktion selbst nicht in ein reguliertes Medizinprodukt um; vielmehr wirkt sie sich direkt darauf aus, ob die regulierte Medizinproduktefunktion für eine Freigabe oder Zulassung vor dem Inverkehrbringen sicher und wirksam ist.
- Folglich kann die FDA während der Prüfung der regulierten Medizinproduktefunktion vor dem Inverkehrbringen die Auswirkungen anderer Funktionen, einschließlich relevanter gemeinsam genutzter Ressourcen und Schnittstellen, bei der Bewertung der Medizinproduktefunktion beurteilen; ein Hersteller sollte prüfen, ob Nicht-Medizinproduktefunktionen die Leistung der regulierten Medizinproduktefunktion beeinträchtigen oder dazu führen könnten, dass Anwender unregulierte Wellness-Ausgaben als freigegebene diagnostische Ergebnisse fehlinterpretieren [19].
- Auf öffentlichen Websites – veranschaulicht durch hypothetische zusammengesetzte MedTech-Szenarien wie Company A (ein hypothetisches Unternehmen, das sowohl 510(k)-freigegebene Patientenmonitore als auch Consumer-Wellness-Wearables auf einer Domain vermarktet) und Company C (eine hypothetische multimodulare Diagnose- und Überwachungsplattform) – birgt die Verwendung einer pauschalen „FDA-Cleared“-Überschrift für eine gesamte multifunktionale Produktfamilie ohne Zuordnung auf Funktionsebene ein erhebliches Risiko hinsichtlich irreführender Angaben und der Zweckbestimmung gemäß 21 CFR § 801.4, 21 CFR § 807.97 sowie FD&C Act §§ 502(a), 502(o) [3] [8] [10].
5. Multi-Channel-Durchsetzung der Zweckbestimmung in 2025–2026: Empirische Entwicklung der Warning Letters und der Kontrast zwischen ExThera und Diasol
Um zu verstehen, wie das CDRH die Grenzen der Zweckbestimmung und der Premarket-Clearance über digitale, mediale und operative Kanäle hinweg durchsetzt, haben wir den vollständigen Warning-Letter-Korpus der FDA analysiert (den gesicherten Quelldatensatz, 20260731_full-Auszug, archivierter Snapshot 2026-08-16, SHA-256: 8b33857bb2f56f6fb0377d48ade5d6f7d0897790a04b5fd98c625c6684abdbeb) [16] zusammen mit den vollständigen offiziellen Texten der Warning Letters des CDRH aus 2025–2026 an WHOOP, Inc. (MARCS-CMS 709755, 14. Juli 2025, mit Close-Out-Letter vom 17. Juni 2026) [4] [5], ExThera Medical Corporation (MARCS-CMS 715068, 6. Februar 2026) [6] und Diasol, Inc. (MARCS-CMS 719460, 29. Januar 2026) [7].
5.1 Quantitative Entwicklung der Warning Letters der FDA und des CDRH (2021–2026)
Über das gesamte Warning-Letter-Archiv 20260731_full hinweg (3,643 indexierte Schreiben mit einem letter_issue_date von 2021-01-04 bis 2026-07-23 und einem posted_date bis 2026-07-28) verteilt sich das Durchsetzungsvolumen auf die Produktzentren und regionalen Import-/Inspektionsabteilungen der FDA, im Gesamtzeitraum angeführt vom Center for Tobacco Products (1,204 Schreiben), dem Center for Drug Evaluation and Research (582 unter "Center for Drug Evaluation and Research (CDER)" plus 344 unter "Center for Drug Evaluation and Research | CDER") und dem "Center for Devices and Radiological Health" (220 Schreiben, 6.04% aller indexierten Schreiben) [16].
Zwei methodische Einschränkungen des Untersuchungsumfangs müssen bei der Interpretation der Teilmenge issuing_office == "Center for Devices and Radiological Health" explizit festgehalten werden (n = 220 über 2021–2026; n = 82 über 2025–2026, mit einem CDRH-letter_issue_date von 2021-01-07 bis 2026-06-15 und einem posted_date bis 2026-07-22):
- Geltungsbereich des Issuing-Office-Strings: Die Filterung nach issuing_office == "Center for Devices and Radiological Health" erfasst ausschließlich Warning Letters, die direkt unter dieser exakten Bezeichnung des Centers ausgestellt wurden (n = 220); sie umfasst keine medizinproduktebezogenen Warning Letters, die unter dem Office of Inspections and Investigations ausgestellt wurden (50 Schreiben über 2021–2026; 49 in 2025–2026), durch Importabteilungen (Division of Southwest Imports, Division of West Coast Imports, Division of Northeast Imports) oder als Kombinationsprodukt-Schreiben von CDER oder CBER [16].
- Deskriptive Snapshot-Close-Out-Verkürzung: Die Spalte closeout_letter im Snapshot 20260731_full erfasst, ob bis zum Stichtag des Auszugs ein Close-Out-Datum veröffentlicht worden war. Da sich die Behebung von Warning-Letter-Mängeln (Remediation), nachfolgende Verifikationsinspektionen und die Close-Out-Prüfungen der FDA über variable, mehrmonatige Zeiträume erstrecken, wiesen jüngere Ausgabekohorten (2024, 2025 und 2026) wesentlich kürzere Nachbeobachtungsfenster auf als die Kohorten von 2021–2023. Die Close-Out-Anteile des Snapshots stellen daher deskriptive Stichtagszählungen dar, die einer Rechtsverkürzung unterliegen, und keine longitudinalen Erledigungswahrscheinlichkeiten oder Belege für eine veränderte Nachsicht der Behörde [16].
Tabelle 3. Jährliche Verteilung aller 3,643 indexierten Warning Letters der FDA (letter_issue_date bis 2026-07-23, posted_date bis 2026-07-28) und der Teilmenge issuing_office == "Center for Devices and Radiological Health" (letter_issue_date bis 2026-06-15, posted_date bis 2026-07-22) im gesicherten Quelldatensatz (20260731_full-Auszug, archivierter Snapshot 2026-08-16). Der Abgleich des CDRH-Offices erfasst nur Schreiben, die direkt unter dieser Office-Zeichenkette ausgestellt wurden; die Close-Out-Zahlen des Snapshots spiegeln ungleiche Nachbeobachtungsfenster und keine longitudinalen Erledigungsquoten wider.
| Ausgabejahr | Alle indexierten Warning Letters der FDA | CDRH-Issuing-Office-Teilmenge | Anteil der CDRH-Teilmenge an allen indexierten Schreiben | Schreiben der CDRH-Teilmenge mit im Snapshot erfasstem Close-Out-Datum | Deskriptiver Snapshot-Close-Out-Anteil innerhalb des Ausgabejahres |
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 689 | 57 | 8.27% | 27 | 47.37% |
| 2022 | 691 | 19 | 2.75% | 7 | 36.84% |
| 2023 | 608 | 24 | 3.95% | 9 | 37.50% |
| 2024 | 569 | 38 | 6.68% | 2 | 5.26% |
| 2025 | 733 | 61 | 8.32% | 13 | 21.31% |
| 2026 (Ausgabedaten bis 2026-07-23) | 353 | 21 | 5.95% | 0 | 0.00% |
| Gesamt (2021–2026) | 3,643 | 220 | 6.04% | 58 | 26.36% |
Innerhalb der 82 Warning Letters, die vom "Center for Devices and Radiological Health" über 2025 (n = 61) und 2026 bis 2026-06-15 (n = 21) direkt ausgestellt wurden, führt Tabelle 4 die im Index erfassten primären Betreffklassifikationen auf [16].
Tabelle 4. Primäre Betreffklassifikationen über alle 82 Warning Letters in der Teilmenge issuing_office == "Center for Devices and Radiological Health", ausgestellt in 2025 (n = 61) und 2026 bis 2026-06-15 (n = 21) im gesicherten Quelldatensatz (20260731_full-Auszug, archivierter Snapshot 2026-08-16).
| subject-Zeichenkette der CDRH-Warning-Letters | Anzahl der Schreiben in 2025–2026 | Anteil an der CDRH-Issuing-Office-Teilmenge in 2025–2026 |
|---|---|---|
| CGMP/QSR/Medical Devices/Adulterated | 38 | 46.34% |
| Failure to Register and List/Misbranded | 12 | 14.63% |
| Investigational Device Exemptions (IDE)/Premarket Approval Application (PMA) Adulterated Device | 9 | 10.98% |
| Medical Device/Adulterated/Misbranded/Lacks PMA and/or 510(k) | 4 | 4.88% |
| Investigational Device Exemptions (IDE)/Premarket Approval Application (PMA) | 4 | 4.88% |
| CGMP/QSR/Medical Devices/PMA/Adulterated/Misbranded | 3 | 3.66% |
| Good Laboratory Practice (GLP) for Nonclinical Laboratory Studies | 3 | 3.66% |
| CGMP/QSR/Medical Devices/Adulterated/Misbranded | 3 | 3.66% |
| Medical Device Reporting/Misbranded | 2 | 2.44% |
| CGMP/QSR/Drug/Medical Devices/Adulterated | 1 | 1.22% |
| Premarket Approval/Adulterated | 1 | 1.22% |
| Bioresearch Monitoring Program/Institutional Review Board (IRB) | 1 | 1.22% |
| CGMP/QSR/Manufacture/Packing/Storage/Installation/Adulterated | 1 | 1.22% |
| Gesamt (2025–2026 CDRH-Issuing-Office-Teilmenge) | 82 | 100.00% |
Wie Tabelle 4 zeigt, stellen Verstöße gegen das Qualitätsmanagementsystem in der Produktion (CGMP/QSR/Medical Devices/Adulterated, 38 Schreiben, 46.34%) und Versäumnisse bei der Betriebsstättenregistrierung/-listung (Failure to Register and List/Misbranded, 12 Schreiben, 14.63%) zwar die beiden größten Einzelkategorien in der CDRH-Teilmenge für 2025–2026 dar, drei ausgewählte Metadaten-Betreffkategorien zu IDE, PMA und Premarket-Clearance machen jedoch 17 Schreiben (20.73%) im Index aus (wobei sie die primären Metadaten-subject-Zeichenketten darstellen, die diesen Schreiben in warning_letters_all.jsonl zugewiesen wurden, und nicht 17 einzeln verifizierte Fälle von Durchsetzungen der Zweckbestimmung):
- Investigational Device Exemptions (IDE)/Premarket Approval Application (PMA) Adulterated Device (9 Schreiben, 10.98%);
- Medical Device/Adulterated/Misbranded/Lacks PMA and/or 510(k) (4 Schreiben, 4.88%); und
- Investigational Device Exemptions (IDE)/Premarket Approval Application (PMA) (4 Schreiben, 4.88%)—die exakte Betreffklassifikation, die WHOOP, Inc. (07/14/2025), Diasol, Inc. (01/29/2026) und ExThera Medical Corporation (02/06/2026) zugewiesen wurde [4] [6] [7] [16].
Beachten Sie in Tabelle 3 zudem, dass WHOOP, Inc. (ausgestellt am 07/14/2025, closeout_date 06/23/2026) einer der 13 CDRH-Warning-Letters aus der Kohorte 2025 (21.31%) ist, für die bis zum Stichtag des Snapshots 20260731_full bereits ein veröffentlichter Close-Out-Letter vorlag [5] [16].
5.2 Deep-Dive-Fallstudie 1: ExThera Medical Corporation (MARCS-CMS 715068, 6. Februar 2026) — Multi-Channel-Nachweise zu Zweckbestimmung und IDE-Bewerbung
Der Warning Letter des CDRH vom 6. Februar 2026 an die ExThera Medical Corporation (MARCS-CMS 715068, veröffentlicht am 24. Februar 2026, adressiert an CEO Erin R. Borger in Martinez, Kalifornien) ist ein wegweisendes Enforcement-Dokument für Marketing-, Clinical-Affairs- und Legal-Teams in den Life Sciences, da er veranschaulicht, wie das Office of Bioresearch Monitoring Inspectorate (OBMI) der FDA physische Inspektionsaufzeichnungen aus einer BIMO-Inspektion vom 27. Mai 2025 bis 4. Juni 2025 mit mehrkanaliger digitaler Überwachung gemäß 21 CFR § 801.4 und 21 CFR Part 812 kombiniert [6] [8] [11].
Die OBMI-Inspektion untersuchte die Aktivitäten von ExThera als Studiensponsor zweier klinischer Prüfungen mit signifikantem Risiko im Rahmen einer Investigational Device Exemption (IDE):
- Die Purify-Studie (IDE G210074, "Blutreinigung zur Behandlung kritisch kranker Patienten mit pathogenassoziiertem Schock: Eine multizentrische, randomisierte, kontrollierte Machbarkeitsstudie") für den Seraph 100 Microbind Affinity Blood Filter; und
- Die Oscar-Studie (IDE G230144, "Prospektive, einarmige Machbarkeitsstudie zur Bestimmung der Kapazität des Onco-Seraph 100 Microbind Affinity Blood Filter (Onco-Seraph 100) zur Entfernung zirkulierender Tumorzellen aus dem Blut von Patienten mit metastasiertem duktalem Adenokarzinom des Pankreas") für den Onco-Seraph 100 (auch als ONCObind Seraph 100 bezeichnet) [6].
Der Warning Letter beschreibt das Fehlen einer genehmigten PMA, Clearance oder entsprechenden IDE für das Produkt wie beschrieben und vermarktet. Der historische Autorisierungskontext ist von Bedeutung: Die FDA erteilte am 17. April 2020 die EUA200165 für den spezifizierten Notfalleinsatz bei COVID-19 und widerrief diese auf Antrag des Unternehmens mit Wirkung zum 24. November 2025. Eine EUA unterscheidet sich von einer Zulassung oder Clearance, und ihr begrenzter Umfang autorisierte nicht jede nachfolgend beworbene Indikation. Der Widerruf sollte nicht als Sanktion dargestellt werden, die durch den späteren Warning Letter verhängt wurde [6] [20] [21].
Für die Commercial Governance liegt die Bedeutung des Schreibens in der Heranziehung von Beweismitteln aus öffentlichen Stellungnahmen, Websites, Vertriebsseiten und Betriebsaufzeichnungen. Es stützt eine spezifische Fallstudie und nicht die Behauptung, dass für jedes Prüfprodukt identische Studien-, Zugangs- oder Kennzeichnungsanforderungen gelten. Studien mit signifikantem Risiko, Untersuchungen ohne signifikantes Risiko, befreite Prüfungen und Expanded-Access-Situationen erfordern jeweils eine eigene Bewertung nach Part 812 [11].
- Kanal 1 — Krankenhauslieferungen zur Härtefall-/Notfallanwendung (21 CFR § 812.35(a)(1)) und interne Arbeitsanweisungen unter Berufung auf den unanwendbaren Federal „Right to Try Act“ (WI017 und WI-00011): Gemäß 21 CFR § 812.35(a)(1) muss ein Sponsor vor der Umsetzung einer Änderung eines Prüfplans die Genehmigung der FDA einholen, ausgenommen bestimmte in 21 CFR § 812.35(a)(2) bis (a)(4) beschriebene Änderungen (wie etwa Abweichungen im Rahmen einer Notfallanwendung, die erforderlich sind, um das Leben oder die körperliche Unversehrtheit einer Versuchsperson in einem Notfall zu schützen, und die der FDA gemäß § 812.35(a)(2) innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Kenntnisnahme der Anwendung gemeldet werden müssen) [6] [11]. Das CDRH stellte fest, dass unter den Umständen von ExThera keine Ausnahme zutraf: - Laut ExTheras Protokoll "Emergency/Compassionate Use Requests" und E-Mails vom 27.–28. April 2024 lieferte ExThera am 29. April 2024 Seraph 100-Geräte an ein Krankenhaus ((b)(4), (b)(6) Hospital) zur Behandlung eines Patienten über den Compassionate-Use-Pfad (CU), ohne zuvor die Genehmigung der FDA einzuholen, und versäumte es, seine eigene Arbeitsanweisung WI017, "Use of Unapproved Devices in United States", zu befolgen, die vor einer Härtefallanwendung die Einreichung eines IDE-Supplements gemäß § 812.35(a) vorschrieb [6]. - Ein zweiter Notfall-/CU-Antrag für dasselbe Krankenhaus ging am 5. November 2024 ein, wobei im Protokoll „devices on hand“ vermerkt war und E-Mails vom 5.–6. November 2024 darauf hinwiesen, dass die Geräte für den Notfalleinsatz genehmigt worden seien, doch wurde der FDA zu keinem Zeitpunkt ein Bericht vorgelegt, der den Vertrieb der Produkte zur Behandlung des identifizierten Patienten dokumentierte [6]. - In seiner schriftlichen Stellungnahme vom 25. Juni 2025 gab ExThera an, dass in beiden Fällen (April und November 2024) die für den Compassionate Use versendeten Geräte aufgrund veränderter Umstände bei den Patienten nicht verwendet wurden; das CDRH stellte jedoch fest, dass ExThera nicht angab, ob diese ungenutzten Geräte zurückgesendet oder ordnungsgemäß entsorgt wurden, was Risiken hinsichtlich der Produktnachverfolgbarkeit (Device Accountability) schuf [6]. - Darüber hinaus initiierte ExThera eine aktualisierte Arbeitsanweisung WI-00011 (pilotiert als Aktualisierung von WI017) mit dem Titel „Use of Unapproved Devices in United States“, die fälschlicherweise nahelegte, dass der Seraph 100 in bestimmten Bundesstaaten auf der Grundlage der Einhaltung von Bundes- und einzelstaatlichen „Right to Try“-Gesetzen vertrieben und eingesetzt werden könne, und Musterschreiben für Ärzte enthielt, in denen eine Verwendung „in accordance with the Federal Right to Try Act of 2017, 21 U.S.C. §§ 360bbb-0a through 360bbb-0c“ angeführt wurde [6]. Das CDRH stellte klar, dass der Federal Trickett Wendler, Frank Mongiello, Jordan McLinn, and Matthew Bellina Right to Try Act of 2017 nicht auf Medizinprodukte anwendbar ist (da er gemäß 21 U.S.C. § 360bbb-0a ausschließlich für infrage kommende Prüfpräparate und Biologika gilt, wie in Quelle #s12 verifiziert), und dass die Einhaltung eines widersprüchlichen einzelstaatlichen „Right to Try“-Gesetzes einen Produktsponsor nicht von der Einhaltung des Bundesrechts entbindet [6] [12]. (Gesondert davon rügte das CDRH unter BIMO Citation 2 Verstöße gegen 21 CFR §§ 812.40 und 812.46(a), da ExThera kein ordnungsgemäßes Monitoring der Studien Purify und Oscar sichergestellt und am 4. Juni 2025 eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnet hatte, in der bestätigt wurde, dass das Unternehmen bei einer Anfrage am 30. Mai 2025 nicht in der Lage war, Nachweise für die Verifizierung der informierten Einwilligung (Informed Consent) vorzulegen, wie sie im Clinical Monitoring Plan v2.0 und der Verfahrensanweisung CP018 gefordert waren [6].)
- Kanal 2 — Aussagen der Geschäftsleitung in einem öffentlichen Spotify-Podcast (Dezember 2024, zitiert nach genauen Zeitstempeln 56:48 und 1:07:38): Um nicht genehmigte Zweckbestimmungen (FD&C Act §§ 501(f)(1)(B), 502(o)) sowie falsche/irreführende Werbeaussagen (FD&C Act § 502(a), 21 CFR §§ 812.5(b), 812.7) zu begründen, zitierte das CDRH öffentliche Äußerungen des Chief Medical Officer von ExThera, Lakhmir „Mink“ Chawla, M.D., in einem Spotify-Podcast vom Dezember 2024 mit dem Titel „Dr. Mink Chawla: Blood Filter Seraph-100 Shows Promise To End Long COVID“ [6]: - Bei Zeitstempel 56:48 erklärte Dr. Chawla bezüglich Long COVID: „Sehen Sie, wir hatten Personen im Rahmen eines IRB … im Rahmen des Compassionate Use mit Long COVID, die den Filter erhalten haben … klinisch hat sich ihr Brain Fog verbessert, ihre Fatigue hat sich verbessert, und so sehen wir klinisch einen echten Nutzen“ [6]. - Bei Zeitstempel 1:07:38 erklärte Dr. Chawla: „Dieses Gerät wurde mittlerweile bei über 2,500 Patienten eingesetzt, es ist sehr sicher. Es ist so sicher wie ein Dialyseverfahren. Wenn man also ein gutes Sicherheitsprofil hat, kann man von den schwerstkranken Patienten auf der Intensivstation – was wir bei COVID getan haben – übergehen zu ambulanten Patienten mit Krebs, Long COVID, chronischer Virämie, chronischer Lyme-Borreliose usw. … und können wir Menschen dabei helfen, die Krankheit des Alterns zu behandeln“ [6].
- Kanal 3 — Gehostete Konferenz- und Werbevideos (Vimeo, September und November 2024): Das CDRH zitierte zwei öffentliche Vimeo-Aufzeichnungen mit Dr. Chawla [6]: - Eine Präsentation vom September 2024 auf einer Abundance360 Longevity Platinum-Konferenz in San Diego (vimeo.com/1014979373, untertitelt mit „Dieses Video stellt den ExThera-Filter vor, den Lumati im Rahmen seines einzigartigen HemoDetox-Protokolls anbietet“), in der Dr. Chawla angab, dass das Gerät sicher sei, ein breites Spektrum an Krankheitserregern wirksam entferne, wirksam bei der Behandlung von COVID sei und „… in den USA für COVID-19 zugelassen“ sei, wohingegen eine EUA während ihrer Gültigkeit keine Zulassung durch die FDA darstellte und nicht alle beworbenen Anwendungen autorisierte [6]; sowie - Ein Werbevideo vom November 2024 für HemoDetox-Behandlungen (vimeo.com/1031732539), in dem Dr. Chawla erklärte, dass das Gerät Krankheitserreger wirksam entferne und einen klinischen Nutzen bei der Behandlung von Long COVID gezeigt habe [6].
- Kanal 4 — Webseiten ausländischer Vertriebshändler (Quadrant Clinical Care) und das IHCTOA-Schreiben der FDA vom 17. Juli 2024: Das CDRH dokumentierte, dass die FDA am 17. Juli 2024 ein „It Has Come to Our Attention“-(IHCTOA)-Schreiben an ExThera gerichtet hatte, in dem das Unternehmen darüber informiert wurde, dass ein ausländischer Vertriebshändler, Quadrant Clinical Care (Quadrant), das Seraph 100-Gerät auf seiner öffentlichen Webseite bewarb und fälschlicherweise angab, dass das Gerät von der FDA zur Behandlung von COVID-19 und Sepsis freigegeben sei [6]. In diesem IHCTOA-Schreiben wies die FDA ExThera darauf hin, dass ExThera als US-amerikanischer Medizinproduktehersteller sicherstellen sollte, dass Händler außerhalb der Vereinigten Staaten nicht fälschlicherweise behaupten, das Produkt verfüge über eine Freigabe (Clearance) oder Zulassung (Approval) der FDA [6]. Obwohl ExTheras Antwort vom 25. Juli 2024 auf das IHCTOA-Schreiben einräumte, dass das Seraph-Gerät „derzeit von der FDA für keine Indikation zugelassen oder freigegeben ist“, und seine Verpflichtung bekräftigte, sicherzustellen, dass Marketingmaterialien von Vertriebspartnern den regulatorischen Status des Produkts in den USA korrekt beschreiben (und die FDA während der interaktiven Prüfung des IDE-Supplements G230144/S002 am 26. Juli 2024 gleichermaßen die Entfernung werblicher Behauptungen zu Sicherheit und Wirksamkeit gefordert hatte), stellte das CDRH fest, dass nachfolgende öffentliche Aussagen und Website-Inhalte von ExThera mit diesen Verpflichtungen unvereinbar waren [6].
- Kanal 5 — FAQ-Seite der Unternehmenswebsite (extheramedical.com, festgestellt am 29. Mai 2025): Während der Inspektion am 29. Mai 2025 stellten die Prüfer fest, dass https://extheramedical.com einen FAQ-Bereich (Frequently Asked Questions) mit dem Titel „Are there any known side effects or potential dangers?“ enthielt, in dem angegeben wurde: „The Seraph 100 safety profile is consistent with standard extracorporeal labeling“ [6]. Das CDRH legte dar, dass, da Seraph 100 in den Vereinigten Staaten nicht für die Vermarktung zugelassen ist, eine Feststellung der Sicherheit oder Wirksamkeit nicht abgeschlossen wurde und seine Risiken für US-Patienten unbestimmt sind; die FAQ-Aussage implizierte irreführend, dass das Sicherheitsprofil des Produkts als übereinstimmend mit zugelassenen extrakorporalen Produkten nachgewiesen worden sei [6]. Obwohl ExThera die Webseite nach der Inspektion überarbeitete, erachtete das CDRH die Reaktion als unzureichend, da den Korrekturmaßnahmen von ExThera weiterhin ein Plan zur Kommunikation mit seinen Vertriebshändlern fehlte, um sicherzustellen, dass die Werbematerialien der Händler das Prüfprodukt nicht als sicher und wirksam oder zugelassen darstellen [6].
5.3 Deep-Dive-Fallstudie 2: Diasol, Inc. (MARCS-CMS 719460, 29. Januar 2026) – Durchsetzung der Zweckbestimmung anhand von Inspektionsberichten und Produktkennzeichnungen ohne Website-Zitate
Um den analytischen Trugschluss zu vermeiden, dass die Durchsetzung der Zweckbestimmung gemäß 21 CFR § 801.4 und 21 CFR § 807.81(a)(3)(ii) nur dann erfolgt, wenn ein Unternehmen Website-Texte, Podcasts oder Videos veröffentlicht, vergleichen Sie ExThera mit dem Warning Letter MARCS-CMS 719460, der vom CDRH acht Tage zuvor am 29. Januar 2026 ausgestellt wurde (veröffentlicht am 3. März 2026, adressiert an Inhaberin und Präsidentin Monica F. Abeles) im Anschluss an eine FDA-Inspektion der Betriebsstätte von Diasol, Inc. in Phoenix, Arizona, vom 21. Juli 2025 bis zum 19. August 2025 [7].
Während der Inspektion in Phoenix stellten Inspektoren der FDA fest, dass Diasol Dialysatkonzentrate und Desinfektionsmittel für die Hämodialyse herstellt (Diasol Bicarb, Diasol Concentrate, Diasol Additives und CitriSol Concentrate), und beanstandeten eine Unapproved Device Violation (FD&C Act §§ 501(f)(1)(B), 502(o)) für Diasols Zitronensäurelösungen in Konzentrationen von 50% und 20%, die zur Reinigung, Entkalkung und thermischen Desinfektion von Hämodialysemaschinen indiziert sind [7].
Im zentralen Absatz des Abschnitts „Unapproved Device Violation“ schrieb das CDRH:
„Zwar verfügen Sie über eine Freigabe gemäß Section 510(k), K020231, für ein Zitronensäureprodukt, das für die Verwendung bei der sorptionsmittelregenerierten Dialyse vorgesehen ist, um Ärzten die bedarfsgerechte Anpassung des Dialysats an die Bedürfnisse der Patienten zu ermöglichen, doch ist dieses Produkt nicht für die Verwendung bei der Desinfektion von Hämodialysemaschinen bestimmt. Dementsprechend waren Sie verpflichtet, eine Premarket Notification (510(k)) für Ihre Zitronensäurelösungen in Konzentrationen von 50% und 20% einzureichen, die zur Verwendung bei der Reinigung, Entkalkung und thermischen Desinfektion von Hämodialysemaschinen indiziert sind (siehe 21 CFR 807.81(a)(3)(ii)).“ [7]
Zusätzlich zur nicht zugelassenen Indikation zur Maschinendesinfektion für die 50%- und 20%-Zitronensäure rügte der Warning Letter an Diasol 13 Verstöße gegen die Quality System Regulation (21 CFR Part 820) – einschließlich Observation 9A (21 CFR § 820.30(j)), in der festgestellt wurde, dass Diasol über kein Design History File für seine zur Reinigung, Entkalkung und Desinfektion von Hämodialysemaschinen verwendeten 50%- und 20%-Zitronensäurelösungen verfügte, obwohl das Unternehmen bereits seit 2022 Chargen herstellte und vertrieb (zu denen Diasol angab, den Verkauf zum 1. September 2025 ausgesetzt zu haben, während ermittelt wurde, ob eine 510(k) erforderlich war) – neben Verstößen gegen das Medical Device Reporting (21 CFR Part 803) für sein Dialysatkonzentrat nach 21 CFR § 876.5820 (Product Code KPO) sowie Kennzeichnungsverstößen bezüglich Unique Device Identification / GUDID (21 CFR Parts 801/830) [7] [13] [14]. Entscheidend ist: Der Warning Letter an Diasol enthält null Website-Zitate, Podcast-Zitate oder Social-Media-Referenzen; allein die physische Produktkennzeichnung und die Inspektionsberichte der Betriebsstätte belegten, dass die Umwidmung eines unter K020231 für die Dialysatanpassung bei der sorptionsmittelregenerierten Dialyse freigegebenen Zitronensäureprodukts in ein Produkt zur Reinigung, Entkalkung und thermischen Desinfektion von Hämodialysemaschinen in Konzentrationen von 50% und 20% gegen 21 CFR § 807.81(a)(3)(ii) verstieß [7] [10].
Zusammengenommen belegen die Schreiben an WHOOP (14. Juli 2025 / 17. Juni 2026), ExThera (6. Februar 2026) und Diasol (29. Januar 2026), dass 21 CFR § 801.4 und 21 CFR § 807.81(a)(3)(ii) auf jeder Ebene greifen, auf der ein Unternehmen definiert, wofür sein Produkt bestimmt ist:
- Bei WHOOP führten Website-Aussagen („Bereitstellung von Erkenntnissen zu Gesundheit und Leistungsfähigkeit in medizinischer Qualität“), ein zugehöriger Artikel über Schlaf und eine In-App-Zielbereichsanzeige in Grün/Gelb/Orange dazu, dass eine am Handgelenk getragene PPG-Funktion als nicht zugelassenes Blutdruckmessgerät der Klasse II (21 CFR § 870.1130, DXN) beanstandet wurde, bis Produkt- und Kennzeichnungsänderungen den BPI an die General Wellness Guidance vom 6. Januar 2026 anpassten [1] [4] [5];
- Bei ExThera begründeten Aussagen des CMO in einem Spotify-Podcast vom Dezember 2024 (56:48 und 1:07:38) und in Vimeo-Videos vom September/November 2024, Webseiten ausländischer Vertriebspartner (Quadrant Clinical Care, zitiert im IHCTOA-Schreiben der FDA vom 17. Juli 2024), eine Sicherheitsaussage in den Website-FAQs vom 29. Mai 2025, nicht genehmigte/nicht gemeldete Lieferungen an Krankenhäuser für den Härtefall-/Notfalleinsatz (Compassionate/Emergency Use) im April und November 2024 sowie die aktualisierte Arbeitsanweisung WI-00011, die sich auf den nicht anwendbaren Federal Right to Try Act berief, sowohl BIMO-Verstöße nach Part 812 als auch Verstöße wegen nicht zugelassener Produkte und Falschkennzeichnung (Misbranding) [6] [11] [12]; und
- Bei Diasol löste die Vermarktung von Zitronensäurelösungen in Konzentrationen von 50% und 20% zur Reinigung, Entkalkung und thermischen Desinfektion von Hämodialysemaschinen – während die bestehende Freigabe K020231 lediglich Zitronensäure zur individuellen Dialysatanpassung bei der sorptionsmittelregenerierten Dialyse abdeckte – Durchsetzungsmaßnahmen nach 21 CFR § 807.81(a)(3)(ii) allein auf Grundlage von Inspektionsberichten und Kennzeichnungen der Betriebsstätte aus [7] [10].
6. Operative Governance-Matrix für Content, Benutzeroberflächen und Validierung für Digital-Health-, SaMD- und MedTech-Teams
Marketing-, Produktmanagement-, Medical-Affairs- und Regulatory-Teams agieren häufig in isolierten Silos: Das Engineering rollt während eines Sprints eine In-App-Farbskala oder Push-Benachrichtigung aus; Content-Autoren veröffentlichen einen SEO-Blogbeitrag, der einen Wearable-Sensor mit Hypertonie oder Schlafapnoe in Verbindung bringt; eine Führungskraft äußert sich in einem externen Podcast; oder ein Distributor übersetzt ein Produktdatenblatt für eine internationale Klinik. Gemäß 21 CFR § 801.4 bewertet das CDRH all diese Artefakte als eine einheitliche Beweisgrundlage [4] [6] [8].
Die folgende Matrix ist eine von den Autoren vorgeschlagene Kontrollmaßnahme für die Kommunikation und stellt weder ein erschöpfendes Klassifizierungsschema noch eine neue Anforderung der FDA dar. Verbindliche Gesetze und Vorschriften werden als rechtliche Anforderungen zitiert; Guidances beschreiben die Richtlinien und Empfehlungen der FDA; vorgeschlagene Inventare, Kennzeichnungen der Benutzeroberfläche, Verträge und Review-Gates sind Implementierungsentscheidungen. Wenden Sie die Bewertung auf jede einzelne Funktion an, nicht schematisch auf eine SKU oder einen Bildschirm. Eine einzelne Benutzeroberfläche kann mehrere Funktionen mit unterschiedlichem Status umfassen, und freigestellte Produkte dürfen nicht als „cleared“ bezeichnet werden. Über die dargestellten Szenarien hinaus existieren zudem PMA-, De-Novo- und weitere Wege [1] [2] [10] [11].
Tabelle 5. Vorgeschlagene Kommunikationsprüfungen für ausgewählte regulatorische Szenarien
| Szenario | Vor der Freigabe von Texten zu prüfende Nachweise | Praktische Kommunikationskontrolle |
|---|---|---|
| Allgemeine Wellness-Funktion | Anwendbarer gesetzlicher Ausschluss oder Richtlinie; Zweckbestimmung, Technologierisiko, Outputs und Validierung | Geben Sie den Wellness-Zweck präzise an; implizieren Sie keine Autorisierung durch die FDA oder klinische Äquivalenz [1] |
| HCP-CDS | Sämtliche Kriterien für den geltend gemachten Ausschluss oder eine separat anwendbare Richtlinie; Möglichkeit zur unabhängigen Überprüfung der Grundlagen | Bestimmen Sie den vorgesehenen professionellen Anwender und machen Sie die Grundlagen sowie Grenzen der Empfehlung zugänglich [2] |
| Funktion eines freigegebenen Produkts | Eigene Freigabe (Clearance), Indikationen, Konfigurationen des jeweiligen Produkts und nachträgliche Änderungsbewertung | Binden Sie Werbeaussagen an die tatsächliche Autorisierung, nicht an den Umfang eines Prädikatsprodukts oder ein produktfamilienweites Badge [10] |
| Freigestelltes Produkt | Anwendbare Klassifizierung und Grenzen der Freistellung sowie sonstige Anforderungen | Bezeichnen Sie eine Freistellung nicht als Freigabe (Clearance) und leiten Sie daraus keine Freistellung von sämtlichen Regulierungsvorschriften ab [13] |
| Funktion in der klinischen Prüfung | Anwendbarer Rahmen für Significant-Risk-, Nonsignificant-Risk-, freigestellte Studien oder Expanded Access; Prüfplan- sowie IRB-/FDA-Anforderungen, soweit relevant | Unterscheiden Sie Studienhypothesen von gesicherten Ergebnissen und wenden Sie die einschlägigen Werbe- und Kennzeichnungsbeschränkungen an [11] |
6.1 Praxisnaher Pre-Publication-Audit-Workflow für MedTech- und Digital-Health-Teams
Um Tabelle 5 über Website-Updates, App-Store-Releases, Content-Marketing und die Kommunikation der Geschäftsführung hinweg zu operationalisieren, können Führungskräfte aus Regulatory und Marketing ein vierstufiges Governance-Protokoll etablieren (das verbindliche gesetzliche/regulatorische Vorgaben und Kriterien aus FDA-Guidances von praktischen technischen und vertraglichen Umsetzungsmaßnahmen unterscheidet):
Beginnen Sie mit einem Funktionsinventar. Erfassen Sie die vorgesehenen Anwender, die Zielpopulation, Eingaben, Ausgaben, Werbeaussagen, den Bereitstellungskontext und die geltend gemachte regulatorische Grundlage für jede einzelne Funktion. Bilden Sie mehrere Funktionen auf einem Bildschirm separat ab; weisen Sie einer gesamten SKU nicht bloß aus Gründen der übersichtlicheren Darstellung einen einheitlichen Status zu. Die Beispiele der Unternehmen A–D in diesem Artikel sind hypothetische Fallkonstruktionen, keine anonymisierten Kunden-Fallstudien. Das Inventar ist eine praktische Kontrollmaßnahme, die Website-, App-, Vertriebs- und Wissenschaftsteams dabei unterstützt, sich auf denselben Geltungsbereich zu beziehen.
Prüfen Sie die Werbeaussage anhand der tatsächlichen Autorisierung oder Richtlinie. Gehen Sie bei einem zugelassenen Produkt vom tatsächlich genehmigten Umfang dieses Produkts aus und nicht von den Eigenschaften eines Prädikatsprodukts. Prüfen Sie, ob eine Änderung die Sicherheit oder Wirksamkeit erheblich beeinträchtigen könnte oder eine wesentliche Änderung der Zweckbestimmung gemäß 807.81(a)(3) darstellt, und berücksichtigen Sie dabei gegebenenfalls einen anwendbaren, genehmigten Predetermined Change Control Plan. Eine Änderung der Architektur belegt für sich genommen noch nicht, dass ein neues 510(k) erforderlich ist; erforderlich ist eine dokumentierte Bewertung. Bei einem freigestellten Produkt sind die Grenzen der Freistellung getrennt von anderen regulatorischen Anforderungen zu überprüfen [10] [22].
Verknüpfen Sie Nachweise mit der Benutzeroberfläche. Eine „Basis for Recommendation“-Ansicht ist eine Implementierungsoption, um medizinischem Fachpersonal (HCP) Eingaben, Logik, stützende Evidenz, Einschränkungen sowie bekannte Unbekannte offenzulegen. Sie begründet für sich allein jedoch noch nicht, dass die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind. Prüfen Sie bei einer Wellness-Funktion sowohl den wörtlichen Text als auch, wie visuelle Skalen, Warnhinweise und kontextuelle Formulierungen die Zweckbestimmung prägen. Ein Disclaimer kann widersprüchliche Funktionalitäten oder klinische Werbeaussagen nicht zwingend neutralisieren. Release Notes und eine versionierte Claim-Bibliothek können dabei helfen, öffentliche Beschreibungen mit dem bewerteten Produkt im Einklang zu halten [1] [2] [8].
Behandeln Sie die Studienkommunikation als eigenständigen Kontext. Rekrutierungsmaterialien erfordern im Allgemeinen die zuständige IRB-Prüfung, während ein einfaches Verzeichnis klinischer Prüfungen, das lediglich begrenzte Identifikations- und Kontaktinformationen enthält, unter die erklärte Ausnahme der FDA fallen kann. Verallgemeinern Sie diese Ausnahme nicht auf persuasive Rekrutierungswerbung. Die Kennzeichnungspflichten nach Part 812 sollten auf das Prüfprodukt und den Studienkontext angewendet werden; die Verordnung begründet keine universelle Verpflichtung, dass jeder UI-Bildschirm den Warnhinweis anzeigen muss. Studien mit erheblichem Risiko (Significant Risk), Studien mit nicht erheblichem Risiko (Nonsignificant Risk) unter vereinfachten Anforderungen, freigestellte Prüfungen und Expanded Access sollten nicht in einer einzigen Kategorie „FDA-approved protocol“ zusammengefasst werden [11] [23].
Koordinieren Sie die Kanäle, die die Botschaft verändern können. Sprechervorbereitung, Vertriebsverträge, Website-Audits und der Abgleich der Qualitätsdokumentation sind empfohlene organisatorische Kontrollen. Die ExThera- und Diasol-Schreiben zeigen, warum solche Aufzeichnungen relevant sein können; sie schreiben jedoch keine universelle Softwarearchitektur für die Kommunikation vor. Wenn eine Korrektur erforderlich ist, erfassen Sie die betroffene Werbeaussage, die verbreitenden Kanäle, den Verantwortlichen und die gültige Version, anstatt lediglich die Überschrift einer Landingpage anzupassen, während widersprüchliche Vertriebsmaterialien weiterhin im Umlauf bleiben [6] [7].
Für ein Team, das eine neue Website, ein LinkedIn-Programm, eine PR-Kampagne oder eine evidenzbasierte Content-Bibliothek plant, kann VayoMed dabei unterstützen, dieses Claim-to-Source-Mapping zu organisieren und konsistente öffentliche Materialien gemeinsam mit den regulatorischen und klinischen Verantwortlichen des Kunden zu pflegen. Ein fundiertes Discovery-Briefing umfasst die tatsächlichen Funktionen, Zulassungsunterlagen, Zielgruppen, Launch-Märkte und bestehenden Werbeaussagen. Die Content-Arbeit unterstützt diesen Governance-Prozess; sie garantiert jedoch weder eine regulatorische Klassifizierung oder Freigabe noch ein bestimmtes behördliches Durchsetzungsergebnis.
7. Methodische Limitationen und Einschränkungen des Geltungsbereichs
Um die analytische Präzision zu wahren und eine Überinterpretation öffentlicher regulatorischer Datensätze zu vermeiden, unterliegen die Ergebnisse dieses Berichts fünf methodischen Limitationen:
- Array-Längen verknüpfter openFDA-Identifikatoren vs. aktives Marktvolumen: Im konservierten openFDA-Klassifizierungsdatensatz (Snapshot 2026-09-21, 7,093 Produktcodes) sind die Felder openfda.k_number und openfda.registration_number Arrays verknüpfter K-Nummern-Identifikatoren und verknüpfter Betriebsregistrierungs-Identifikatoren, die jedem product_code während der openFDA-Datenharmonisierung zugeordnet wurden [14] [15]. Diese Array-Längen (Tabelle 2) messen die Verknüpfungsdichte der Identifikatoren über Produktcodes hinweg; sie stellen keine vollständigen historischen Gesamtzahlen von 510(k)-Freigaben, Anzahlen aktiver kommerzieller Produktlistungen oder Absatzvolumina in Stückzahlen dar.
- submission_type_id-Rohcodes außerhalb der deviceclass_reference.pdf: Während die offizielle Device Classification Reference (deviceclass_reference.pdf) der FDA device_class (1, 2, 3, U, N, F/f=HDE) und die Werte für submission_type_id 1 (510(K)), 2 (PMA), 3 (Contact ODE) und 4 (510(K) Exempt) definiert, enthält der openFDA-JSON-Payload vom 2026-09-21 auch submission_type_id-Rohcodes 6 (n = 57), 7 (n = 306), 8 (n = 42) und Leerwerte "" (n = 214) [14] [15]. Das geprüfte Felddatenlexikon definiert nicht jeden im Export vorgefundenen Rohcode. Daher weist dieser Bericht die Rohcodes 6, 7, 8 und "" direkt aus und untersucht die eingebetteten Definitionen der im Fokus stehenden Codes mit submission_type_id=7 (OCH, PGJ, PEV, PPH, PPI, PPL, PRO) flankierend zu Leitfäden der FDA, anstatt einen Rohcode als eigenständige Feststellung des rechtlichen Status zu behandeln [1] [3] [14] [15].
- Stichtage des Warning-Letter-Korpus und Abgrenzungen der Teilmengen ausstellender Dienststellen: Der konservierte Quelldatensatz (20260731_full-Extrakt, archivierter Snapshot 2026-08-16, 3,643 indexierte Schreiben) enthält Werte für letter_issue_date bis zum 2026-07-23 (posted_date bis zum 2026-07-28), und innerhalb der Teilmenge issuing_office == "Center for Devices and Radiological Health" (n = 220 im Zeitraum 2021–2026; n = 82 im Zeitraum 2025–2026) reicht letter_issue_date bis zum 2026-06-15 (posted_date bis zum 2026-07-22) [16]. Der Abgleich mit dieser exakten Zeichenkette für issuing_office erfasst ausschließlich Schreiben, die unmittelbar unter dem Namen des CDRH herausgegeben wurden, und erfasst keine medizinproduktebezogenen Schreiben, die vom Office of Inspections and Investigations oder von Importabteilungen ausgestellt wurden [16].
- Deskriptive Snapshot-Zahlen zu Close-Outs unterliegen der Rechtstrunkierung: Die Anzahlen und Prozentwerte der Close-Out-Schreiben in Tabelle 3 (26.36% insgesamt über alle CDRH-Schreiben aus 2021–2026; 47.37% für 2021 gegenüber 21.31% für 2025 und 0.00% für 2026 bis zum 2026-06-15) spiegeln stichtagsbezogene Snapshot-Datensätze mit ungleicher Nachbeobachtungsdauer über die Ausstellungsjahre hinweg wider [16]. Sie dürfen nicht als endgültige longitudinale Erledigungsquoten oder kausale Schätzungen der Vollzugsstrenge interpretiert werden.
- Keine abgeleitete Prävalenz von Website-Zitaten über nicht eingesehene Warning Letters hinweg: Während die Volltexte der Schreiben an WHOOP (Juli 14, 2025 / Juni 17, 2026), ExThera (Februar 6, 2026) und Diasol (Januar 29, 2026) anhand der offiziellen HTML-/Textdatensätze der FDA geprüft wurden [4] [5] [6] [7], erfasst der Metadatenindex mit seinen 3,643 Datensätzen die ausstellende Dienststelle, den Betreff, das Ausstellungs-/Veröffentlichungsdatum und das Close-Out-Datum, nicht jedoch den vollständigen Textkörper der Schreiben [16]. Dementsprechend gibt dieser Bericht keinen korpusweiten Prozentsatz von Warning Letters an, die Websites oder Podcasts zitieren, und stellt ExThera und WHOOP (mehrkanalige digitale/UI-Nachweise) explizit Diasol (physische Kennzeichnung und Inspektionsberichte ohne Website-Zitate) gegenüber, um beide Vollzugsmuster zu veranschaulichen.
Quellen
1. U.S. Food and Drug Administration, Center for Devices and Radiological Health (CDRH). General Wellness: Policy for Low Risk Devices — Guidance for Industry and Food and Drug Administration Staff (Dokumentennummer 1300013, herausgegeben am 6. Januar 2026, ersetzt die Leitlinie vom 27. September 2019). Verifiziert anhand des vollständigen offiziellen PDFs (der archivierte Quelldatensatz, 11 Seiten): https://www.fda.gov/media/90652/download (Landingpage der Leitlinie: https://www.fda.gov/regulatory-information/search-fda-guidance-documents/general-wellness-policy-low-risk-devices).
2. U.S. Food and Drug Administration (CDRH, CDER, CBER). Clinical Decision Support Software — Guidance for Industry and Food and Drug Administration Staff (Dokumentennummer GUI01400062, herausgegeben am 29. Januar 2026, ersetzt die Leitlinie vom 6. Januar 2026). Verifiziert anhand des vollständigen offiziellen PDFs (der archivierte Quelldatensatz, 27 Seiten): https://www.fda.gov/media/109618/download (Landingpage der Leitlinie: https://www.fda.gov/regulatory-information/search-fda-guidance-documents/clinical-decision-support-software).
3. U.S. Food and Drug Administration (CDRH, CBER). Policy for Device Software Functions and Mobile Medical Applications — Guidance for Industry and Food and Drug Administration Staff (Dokumentennummer 1741, herausgegeben am 28. September 2022, mit Begleitvermerk zur Quality Management System Regulation vom 2. Februar 2024). Verifiziert anhand des vollständigen offiziellen PDFs (der archivierte Quelldatensatz, 41 Seiten): https://www.fda.gov/media/80958/download (Landingpage der Leitlinie: https://www.fda.gov/regulatory-information/search-fda-guidance-documents/policy-device-software-functions-and-mobile-medical-applications).
4. U.S. Food and Drug Administration, Center for Devices and Radiological Health. Warning Letter to WHOOP, Inc. (MARCS-CMS 709755, ausgestellt am 14. Juli 2025, veröffentlicht am 15. Juli 2025). Verifiziert anhand des vollständigen offiziellen Schreibentextes (der archivierte Quelldatensatz): https://www.fda.gov/inspections-compliance-enforcement-and-criminal-investigations/warning-letters/whoop-inc-709755-07142025.
5. FDA. WHOOP, Inc., Close-Out Letter, MARCS-CMS 709755. 17. Juni 2026. Offizielles Schreiben.
6. U.S. Food and Drug Administration, Center for Devices and Radiological Health. Warning Letter to ExThera Medical Corporation (MARCS-CMS 715068, ausgestellt am 6. Februar 2026, veröffentlicht am 24. Februar 2026). Verifiziert anhand des vollständigen offiziellen Schreibentextes (der archivierte Quelldatensatz): https://www.fda.gov/inspections-compliance-enforcement-and-criminal-investigations/warning-letters/exthera-medical-corporation-715068-02062026.
7. U.S. Food and Drug Administration, Center for Devices and Radiological Health. Warning Letter to Diasol, Inc. (MARCS-CMS 719460, ausgestellt am 29. Januar 2026, veröffentlicht am 3. März 2026). Verifiziert anhand des vollständigen offiziellen Schreibentextes (der archivierte Quelldatensatz): https://www.fda.gov/inspections-compliance-enforcement-and-criminal-investigations/warning-letters/diasol-inc-719460-01292026.
8. U.S. National Archives and Records Administration, Electronic Code of Federal Regulations (eCFR). Title 21, Chapter I, Subchapter H, Part 801, Subpart A — General Labeling Provisions, 21 CFR § 801.4 (Meaning of intended uses) (Stand: 22. Oktober 2026; verifiziert anhand des archivierten Quelldatensatzes): https://www.ecfr.gov/current/title-21/chapter-I/subchapter-H/part-801/subpart-A/section-801.4.
9. U.S. Food and Drug Administration. Final Rule: Regulations Regarding "Intended Uses" (86 FR 41383, Dokument 2021-15980, Docket-Nr. FDA-2015-N-2002, veröffentlicht am 2. August 2021, in Kraft getreten am 1. September 2021, zur Änderung von 21 CFR §§ 201.128 und 801.4; verifiziert anhand des archivierten Quelldatensatzes): https://www.federalregister.gov/documents/2021/08/02/2021-15980/regulations-regarding-intended-uses.
10. U.S. National Archives and Records Administration, Electronic Code of Federal Regulations (eCFR). Title 21, Chapter I, Subchapter H, Part 807, Subpart E — Premarket Notification Procedures (21 CFR §§ 807.81–807.100, einschließlich § 807.81(a)(3) und § 807.97) (abgerufen am 15. Oktober 2026, unter Berücksichtigung der jüngsten kodifizierten Änderung in 89 FR 18792–18793, 15. März 2024; verifiziert anhand des archivierten Quelldatensatzes): https://www.ecfr.gov/current/title-21/chapter-I/subchapter-H/part-807.
11. U.S. National Archives and Records Administration, Electronic Code of Federal Regulations (eCFR). Title 21, Chapter I, Subchapter H, Part 812 — Investigational Device Exemptions (21 CFR §§ 812.1–812.47, einschließlich § 812.5 Labeling, § 812.7 Prohibition of promotion, § 812.20 Application, § 812.35 Supplemental applications, § 812.36 Treatment use und § 812.46 Monitoring) (Stand: 22. Oktober 2026; verifiziert anhand des archivierten Quelldatensatzes, ecfr_812_b.txt und ecfr_812_c.txt): https://www.ecfr.gov/current/title-21/chapter-I/subchapter-H/part-812.
12. U.S. Food and Drug Administration. Right to Try (Trickett Wendler, Frank Mongiello, Jordan McLinn, and Matthew Bellina Right to Try Act of 2017, Pub. L. 115-176, 21 U.S.C. § 360bbb-0a; Inhalt mit Stand vom 12. Dezember 2024, verifiziert am 24. Oktober 2026 anhand des archivierten Quelldatensatzes): https://www.fda.gov/patients/learn-about-expanded-access-and-other-treatment-options/right-try.
13. Electronic Code of Federal Regulations. 21 CFR Medical Device Classification Regulations. Teil 870, Teil 876, Teil 878, Teil 862 und Teil 892.
`14. U.S. Food and Drug Administration. openFDA Device Classification Bulk Dataset (device-classification-0001-of-0001.json.zip, 7,093 Produktklassifizierungsdatensätze; archivierter Snapshot 2026-09-21, openFDA last_updated=2026-09-14, SHA-256: 5740b45d0b3d35f6182d5e663b2b1485496323c406122a7eba3790e61a379903, analysiert anhand des erhaltenen Quelldatensatzes): https://download.open.fda.gov/device/classification/device-classification-0001-of-0001.json.zip.
15. U.S. Food and Drug Administration, openFDA. Device Classification Reference (deviceclass_reference.pdf, offizielles Feldwörterbuch für device_class, submission_type_id, unclassified_reason, gmp_exempt_flag, third_party_flag und openfda-Bezeichner-Arrays; verifiziert anhand des erhaltenen Quelldatensatzes): https://open.fda.gov/fields/deviceclass_reference.pdf.
16. U.S. Food and Drug Administration. FDA Warning Letters Corpus (der erhaltene Quelldatensatz, 20260731__full-Extrakt, warning_letters_all.jsonl, 3,643 indexierte Warning Letters mit all-FDA-letter_issue_date bis 2026-07-23 und CDRH-Office-Teilmenge letter_issue_date bis 2026-06-15; archivierter Snapshot 2026-08-16, SHA-256: 8b33857bb2f56f6fb0377d48ade5d6f7d0897790a04b5fd98c625c6684abdbeb, analysiert anhand des erhaltenen Quelldatensatzes): https://www.fda.gov/inspections-compliance-enforcement-and-criminal-investigations/compliance-actions-and-activities/warning-letters.
17. United States Code. 21 USC 360j(o), Softwarefunktionen. Quelle.
18. FDA. Verwenden Sie keine Smartwatches oder Smart-Ringe zur Messung des Blutzuckerspiegels: FDA-Sicherheitskommunikation. 21. Februar 2024. Quelle.
19. FDA. Produkte mit mehreren Gerätefunktionen: Richtlinien und Überlegungen. 29. Juli 2020. Quelle.
20. FDA. ExThera Seraph 100 Notfallzulassung. 17. April 2020; anschließend widerrufen. Quelle.
21. FDA. Seraph 100 EUA-Widerrufsschreiben. 24. November 2025. Quelle.
22. FDA. Entscheidung über die Einreichung einer 510(k) bei Änderungen an einem bestehenden Produkt. 25. Oktober 2017. Quelle.
23. FDA. Rekrutierung von Studienteilnehmern: Informationsblatt. Quelle.

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